Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes

Die EKM begrüsst die Absicht, die kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen zu harmonisieren und unterstützt die Bestrebungen, den administrativen Gesamtaufwand zu reduzieren, ohne gleichzeitig Einbussen in Bezug auf die Qualität des Verfahrens in Kauf zu nehmen. Der Vorschlag weist in den Augen der Kommission jedoch grosse Schwächen auf:

Integration und Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen: Die Einführung von Kriterien zur Prüfung der Eignung, soll dazu führen, dass die Kantone qualitativ gute Entscheidgrundlagen zutage fördern. Für die Beurteilung sollen jedoch Kriterien verwendet werden, die sich allesamt durch grosse Ermessensspielräume auszeichnen. Die EKM empfiehlt, für die Prüfung der Eignung lediglich auf «harte Kriterien» zurückzugreifen.

Kohärenz zwischen dem Ausländergesetz und dem Bürgerrechtsgesetz: Die Totalrevision will eine Kohärenz zwischen AuG und BüG herstellen. In den Augen der Kommission wird diese Absicht aber nicht konsequent umgesetzt. So wurde beispielsweise darauf verzichtet, eingetragene Paare gleich zu behandeln wie Ehepaare.

Einbürgerungserleichterungen für die zweite und dritte Generation: Die Vorlage ist nicht, wie angepriesen, ausgeglichen: Die Verschärfungen überwiegen die Erleichterungen bei weitem. Für Ausländerinnen und Ausländer der zweiten und dritten Generation sind keinerlei Erleichterungen vorgesehen. Ein entsprechender Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats sollte in die Totalrevision einfliessen.

Die Forderung einer Niederlassungsbewilligung im Hinblick auf die eidgenössische Wohnsitzfrist: Das Kriterium der Niederlassung neutralisiert die Wirkung einer tieferen Aufenthaltsdauer und diskriminiert Personen aus Drittstaaten in besonderem Masse. Aus diesem Grund regt die EKM an, auf dieses Kriterium zu verzichten.



Letzte Änderung 18.03.2010

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