Kleine Schritte und Zukunftsmusik
Bern, 09.02.2003 - Es gilt das gesprochene Wort
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Ich freue mich sehr, dass die Vorlage zur Änderung der Volksrechte von Volk und Ständen so deutlich - auch für mich überraschend deutllich - angenommen wurde.
Es hat kein breiter Abstimmungskampf stattgefunden. Es gab auch keine Anhaltspunkte, wie die Bevölkerung sich zu dieser Vorlage stellt. Ich wurde in den letzten Wochen verschiedentlich mit der Behauptung konfrontiert, die Reform stosse im Volk auf Ablehnung. Davon merkte ich nichts. Allerdings auch nicht vom Gegenteil.
Es gab eine sehr tiefe Stimmbeteiligung. Das war auch nicht anders zu erwarten. Bei institutionellen Fragen ist die Stimmbeteiligung immer eher tief:
- Solche Fragen wirken nicht mobilisierend;
- und sie haben in der Regel nicht direkte Auswirkungen.
Wenn ich den Vergleich zu anderen Beispielen ziehe:
- Die Senkung des Stimmrechtsalters auf 18 im Jahr 1991 wurde mit einer Stimmbeteiligung von 31 Prozent beschlossen;
- die Staatssekretärenvorlage 1996 wurde mit einer Stimmbeteiligung von 31,3 Prozent beschlossen.
Das zeigt auch, dass sogar bei Vorlagen, die emotional berühren - denn beide Vorlagen wurden rege diskutiert -, keine grössere Stimmbeteiligung zu erreichen ist. Vorliegend wurde gar kein emotionaler Abstimmungskampf geführt.
Es kamen auch nicht andere Vorlagen zur Abstimmung, die die Stimmberechtigen hätten mobilisieren können. Auch dies gilt es zu berücksichtigen.
Insbesondere haben auch die gegen die Reform vorgebrachten Argumente, dass das Ständemehr ausgehöhlt würde und dass das Parlament mehr Macht erhalte, nicht zu mobilisieren vermocht - obwohl diese Argumente ja an den Grundfesten unseres Staates rüttelten.
Die Vorlage hat keine Fragen des täglichen Lebens angesprochen. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Zeiten, die wir durchleben, ist man sich nicht überall bewusst geworden, was überhaupt auf dem Spiel steht. Diejenigen, die an die Urnen gegangen sind, haben aber gesehen, dass es um neue Instrumente und Möglichkeiten geht, um das politische Leben und damit letztlich auch die Lebenswirklichkeit mitzugestalten.
Das klare JA freut mich umso mehr, als die Vorlage eine schwierige Vorgeschichte hat. Der Bundesrat hatte im Rahmen der Verfassungsreform Vorschläge zu den Volksrechten unterbreitet, die dann das Parlament aber nicht akzeptiert hat.
Mit dem heutigen Abstimmungsergebnis kann die Verfassungsreform mit den drei Elementen
- Nachführung der Bundesverfassung,
- Justizreform und
- Volksrechtsreform
erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Verfassungsänderungen sollen so rasch wie möglich in Kraft treten. Wir wollen diese Volksrechtsreform bürgerfreundlich und praktikabel umsetzen. Mehrere Bundesgesetze müssen dazu geändert werden.
Dies wird noch etwas Zeit beanspruchen, insbesondere für die Umsetzung der Allgemeinen Volksinitiative.
Es gibt jedoch verschiedene Elemente, welche direkt - ohne Gesetzesänderung - in Kraft gesetzt werden können. Das trifft insbesondere für die Erweiterung des Staatsvertragsreferendums zu. Denkbar wäre also auch eine gestaffelte Inkraftsetzung.
Es ist eine kleine Reform, aber es ist ein Reformschritt, das möchte ich betonen.
Die Zentrumskräfte, das politische Zentrum, haben diese Reform unterstützt. Von links und rechts ist die Reform - mit unterschiedlichen Argumenten - bekämpft worden.
Wir brauchen jene politischen Kräfte, welche mithelfen, die Schweiz vorwärts zu bringen, und zwar in kleinen Schritten.
Aber: das heutige Abstimmungsergebnis macht für mich deutlich, dass unser Land nicht blockiert ist, wenn es um Reformen geht.
Welche Zukunftsmusik spielt bei den Volksrechten?
Vor 26 Jahren gab es die letzte eigentliche Reform der Volksrechte, wenn man von der Senkung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre (1991) absieht. 1977 sind das Staatsvertragsreferendum erweitert und die Unterschriftenzahlen erhöht worden.
Unsere Demokratie braucht Neuerungen und Anpassungen, und zwar in kleinen Schritten und in grösseren Zeitabständen.
Der nächste Modernisierungsschritt in unserer direkten Demokratie könnte aber sehr wohl ein grundlegender sein, wenn wir über die Verwendung des Internet bei der Ausübung der politischen Rechte nachdenken - und auch tatsächlich in diese Richtung arbeiten.
Adresse für Rückfragen
Kommunikationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18
Herausgeber
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Letzte Änderung 20.01.2023