Föderalistisches Pflegekinderwesen hat sich bewährt

Bern. Das föderalistische Pflegekinderwesen in der Schweiz hat sich nach Ansicht des Bundesrates bewährt. Er ist aber bereit, den Expertenvorschlag, in der Pflegekinderverordnung weitergehende Regelungen und Anforderungen festzulegen, den Kantonen zur Stellungnahme vorzulegen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch den aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses erstellten Expertenbericht über das Pflegekinderwesen in der Schweiz zur Kenntnis genommen. Der Bericht empfiehlt namentlich, eine Expertenkommission zur Revision der Pflegekinderverordnung einzusetzen. Den Kantonen soll verbindlich vorgeschrieben werden, welche Massnahmen sie auf ihrer Ebene treffen müssen, um ein effizientes Pflegekinderwesen zu gewährleisten.

Nach geltendem Recht umschreibt der Bund die grundlegenden Voraussetzungen, die Eltern und Heime erfüllen müssen, wenn sie ein Pflegekind aufnehmen wollen. Der Vollzug ist Sache der Kantone, die auch für eine weitergehende Förderung des Pflegekinderwesens zuständig sind. Diese föderalistische Lösung hat sich bewährt, hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest.

Die Ursache für vereinzelte Fehler bei der Platzierung eines Pflegekindes bzw. bei der Anerkennung eines Pflegeplatzes liegt für den Bundesrat weniger bei Mängeln der Rechtsordnung als bei Defiziten im oft sehr anspruchsvollen Vollzug. Obwohl er eine Revision der Pflegekinderverordnung zurzeit nicht als notwendig erachtet, will er diese Frage weiter abklären und dazu die Meinung der Kantone einholen.

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Letzte Änderung 23.08.2006

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