Schweiz vertieft polizeiliche Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich

(Letzte Änderung 15.12.2020)

Bern, 15.12.2020 - Die Schweiz vertieft die bilaterale Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich (UK) in der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung - unabhängig vom Resultat der Diskussionen um den Brexit. Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), hat am 15. Dezember 2020 mit James Brokenshire, Minister of State for Security, das entsprechende bilaterale Polizeiabkommen an einer Videokonferenz unterzeichnet. Dieses soll die innere Sicherheit beider Länder stärken.

Terrorismus, organisierte Kriminalität, Menschenhandel oder auch Geldwäscherei und Drogenhandel - die Täterinnen und Täter sind vernetzt und über Landesgrenzen hinaus aktiv. Diese grenzüberschreitende Kriminalität stellt die Schweiz vor grosse Herausforderungen.

Das Vereinigte Königreich (UK) ist ein zentraler Akteur in der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. Der Austritt aus der EU (Brexit), beziehungsweise das Ablaufen der Übergangsperiode Ende 2020, hat auch Auswirkungen auf die Kooperation und den Informationsaustausch mit der Schweiz. Der internationale Informationsaustausch ist für die polizeiliche Arbeit aber zentral. Deshalb ist es für die Schweiz und ihre Sicherheit wichtig, die enge und gute Polizeizusammenarbeit mit dem UK weiterzuführen und zu vertiefen. «Die Schweiz schätzt die Zusammenarbeit sehr. Das UK ist gerade auch in der Terrorismusbekämpfung sehr aktiv und erfahren. Der Informationsaustausch ist im gegenseitigem Interesse, für die Sicherheit der britischen und Schweizer Bürger», sagt Justizministerin Karin Keller-Sutter.

Weiterführung und Verstärkung der bestehenden Zusammenarbeit

Das Abkommen regelt unter anderem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Polizeibehörden, die für den bilateralen Informationsaustausch oder die Koordination operativer Einsätze zuständig sind. Es soll in erster Linie der Bekämpfung der Schwerstkriminalität dienen, ist jedoch auf alle Kriminalitätsbereiche anwendbar. Dazu gehört auch die Bekämpfung der Geldwäscherei und krimineller Organisationen. Auch das liegt im gemeinsamen Interesse, zumal London nebst Zürich und Genf einer der grössten Finanzplätze weltweit ist.

Der Bundesrat hatte das EJPD am 4. Dezember 2020 ermächtigt, das entsprechende bilaterale Polizeiabkommen zu unterzeichnen. Justizministerin Karin Keller-Sutter hat das Abkommen zur verstärkten Zusammenarbeit am 15. Dezember 2020 mit James Brokenshire, dem für Sicherheit zuständigen Minister im britischen Innenministerium, an einer Videokonferenz unterschrieben. Es ist geplant, dass das Abkommen im zweiten Halbjahr 2021 in Kraft tritt.

Das nun unterzeichnete Abkommen reiht sich in das Netzwerk der bilateralen Polizeiabkommen der Schweiz mit anderen europäischen Partnern ein. Die Schweiz hat bisher mit 16 europäischen Ländern Abkommen abgeschlossen, unter anderem mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich aber auch mit Staaten des Balkans und in Osteuropa.

Der Abschluss dieses Polizeiabkommens erfolgt unabhängig von der «Mind the gap»-Strategie des Bundesrates. Darin hat er das Ziel festgelegt, das bestehende rechtliche Verhältnis zum UK über dessen EU-Austritt hinaus soweit als möglich zu sichern und es allenfalls auszubauen. Die Schweiz und das UK haben in diesem Rahmen bereits verschiedene Abkommen unterzeichnet. Dazu gehören etwa Abkommen zur Mobilität von Dienstleistungserbringern, zum Luftverkehr oder auch zu den Versicherungen.


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