Solidaritätsbeiträge: Beratende Kommission wird zu ausserparlamentarischer Kommission
Bern, 18.11.2020 - Die Beratende Kommission unterstützt das Bundesamt für Justiz (BJ) bei der Bearbeitung der Gesuche um Solidaritätsbeiträge. Sie wird in eine ständige ausserparlamentarische Kommission umgewandelt. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnungsänderung an seiner Sitzung vom 18. November 2020 verabschiedet. Diese tritt auf den 1. Januar 2021 in Kraft.
Seit dem 1. November 2020 können Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zeitlich unbeschränkt ein Gesuch um Solidaritätsbeiträge einreichen. Die Prüfung der Gesuche wird somit zu einer Aufgabe auf unbestimmte Zeit. Aus diesem Grund muss die bisherige befristete Beratende Kommission in eine unbefristete ausserparlamentarische Kommission umgewandelt werden.
Die Beratende Kommission wird vom BJ für die Beurteilung der Gesuche beigezogen und äussert sich insbesondere zu Fragen des Vorgehens, zu Grundsatzfragen sowie zu Gesuchen, die besonders heikle Fragen aufwerfen. Die Zusammensetzung der Kommission, ihre Aufgabe sowie ihre Arbeits- und Funktionsweise bleiben im Wesentlichen dieselben wie bisher.
Bis zum Ablauf der ursprünglichen Einreichungsfrist Ende März 2018 waren beim BJ insgesamt 9018 Gesuche eingereicht worden. Bei 70 weiteren, zu spät eingereichten Gesuchen konnte die verpasste Frist ausnahmsweise wiederhergestellt werden, weil die betroffenen Personen dafür wichtige Gründe geltend machen konnten. Von diesen Gesuchen konnten rund 96 Prozent gutgeheissen werden. Inzwischen sind beim BJ weitere 470 Gesuche eingegangen. Diese werden nun geprüft.
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Letzte Änderung 06.06.2024