BÜPF-Revision und Beschaffung eines neuen Überwachungssystems
Der Bundesrat hat am 19. Mai 2010 die Vernehmlassung zu einer Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF, SR 780.1) eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist zur Revision läuft am 18. August 2010 ab. Parallel dazu, aber unabhängig von der Revision, beschafft das EJPD derzeit ein neues System zur Durchführung der von den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden angeordneten Überwachungen in Strafverfahren. Der Dienst zur Überwachung des Post- und Fernmeldedienstes (Dienst ÜPF) beantwortet im Folgenden zentrale Fragen zur Sache.
Nein. Es wurden keinerlei Gerätschafen und/oder Software geliefert, die das Projekt ISS betreffen. Das Projekt befindet sich derzeit in der Beschaffungsphase, aktuell sind Vertragsverhandlungen im Gange. Solange die Verhandlungen laufen und kein Ergebnis vorliegt, ist es nicht möglich, die exakten Kosten zu beziffern. Klar ist, dass der Bundesrat für das Projekt ISS einen Verpflichtungskredit von 18,2 Millionen Franken gesprochen hat.
Nein. Das zu beschaffende ISS (Interception System Schweiz) wird den Anforderungen bzw. den Vorgaben des geltenden Rechts entsprechen und kann deshalb auch unter geltendem Recht in Betrieb genommen werden. Entsprechend erfolgt die Beschaffung unabhängig von der Revision des BÜPF als Ersatzbeschaffung des aktuellen Systems LIS (Lawful Interception System). Das ISS muss jedoch auch in der Lage sein, den zusätzlichen Anforderungen bzw. Vorgaben zu entsprechen, welche das künftige BÜPF mit sich bringen wird. Es kann daher nachträglich, also nach Verabschiedung des revidierten Gesetzes, an dessen Erfordernisse angepasst werden.
Über die Möglichkeiten und Einschränkungen von Überwachungen erteilt der Dienst ÜPF aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskunft; derartige Informationen könnten die Strafverfolgung gefährden, sie unterliegen zudem dem Amtsgeheimnis. Richtig ist, dass das bestehende System durch ein neues abgelöst wird. Dies ist nötig, weil sich das aktuelle System am Ende der Lebensdauer befindet. Zudem ist ein Ersatz des bisherigen Systems auch aufgrund der rasanten technischen Entwicklung im Bereich der Fernmeldetechnologie unumgänglich, damit die Strafverfolgungsbehörden weiterhin die bestehenden Überwachungsmöglichkeiten haben.
Nein. Die Pflichten der Fernmeldedienstanbieterinnen sind in Art. 15 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF, SR 780.1) seit 2002 geregelt. Fernmeldedienstanbieterinnen müssen demnach dem Dienst ÜPF auf Verlangen die von den Strafverfolgungsbehörden angeforderten Überwachungsdaten aus einer Echtzeit-Überwachung und/oder rückwirkende Daten liefern. Das Gesetz spricht nicht von einzelnen Fernmelde-Technologien, sondern von den zu liefernden Daten. Um diese Daten dem Dienst ÜPF liefern zu können, müssen die Fernmeldedienstanbieterinnen über die nötigen technischen Einrichtungen verfügen.
Die Einrichtungen der Fernmeldedienstanbieter werden regelmässig einem Test unterzogen. Über den nächsten bevorstehenden Test, das so genannte Compliance-Verfahren, wurden die Fernmeldedienstanbieterinnen vom Dienst ÜPF mit einem Schreiben vom 6. Juli 2010 informiert. Der Test dient der Umsetzung geltenden Rechts. Er erfolgt also unabhängig von der laufenden BÜPF-Revision.
Der erwähnte Test betrifft lediglich Voice- (inklusive VoIP) und E-Mail-Dienste, nicht aber Broadband-Internet-Access-Überwachung. Auf diesen Sachverhalt wurden die angeschriebenen Fernmeldedienstanbieterinnen im erwähnten Schreiben ausdrücklich hingewiesen.
Die Anbieterinnen sind derzeit an das bestehende System LIS für Telefonie inklusive VoIP und E-Mail angeschlossen. Eine Umstellung auf das künftige System ISS wird erfolgen, wenn dieses betriebsbereit ist. Um die getätigten Investitionen der Fernmeldedienstanbieterinnen zu schützen, wird das künftige System ISS sowohl eine 100-%-Kompatibilität zu den heutigen Anforderungen bieten als auch Anbindungen neuster Technologie unterstützen.
Nein. Die Anbindung an das System LIS funktioniert problemlos und ist mit zahlreichen Fernmeldedienstanbieterinnen schon längst realisiert. Die technischen, organisatorischen und administrativen Richtlinien basieren übrigens grösstenteils auf den der Branche europaweit bestens bekannten so genannten ETSI-Standards. Die Richtlinien werden in engem Austausch mit den Fernmeldedienstanbieterinnen erarbeitet und den neuen Anforderungen angepasst. Derzeit läuft eine erneute Anhörung der Fernmeldedienstanbieterinnen, nach deren Auswertung die überarbeiteten Richtlinien veröffentlicht werden.
Die Fernmeldedienstanbieterinnen, die unter den Anwendungsbereich des BÜPF fallen, sind gemäss Art. 16 Abs. 1 BÜPF verpflichtet, die für eine Überwachung notwendigen Einrichtungen auf ihre Kosten anzuschaffen und zu implementieren. Diese gesetzliche Verpflichtung besteht seit gut 10 Jahren, also seit Inkrafttreten des geltenden Gesetzes. Dass es nun zu einer Anpassung an den Stand der Technik kommt, war ebenso vorhersehbar, wie es notwendig ist.
Die auf dem Gebiet der Überwachungstechnologien spezialisierten Unternehmen bieten übrigens sowohl kleine, als auch mittlere bis grosse Lösungen für Überwachungstechnologien an. Mit diesen individuell anpassbaren Lösungen bleibt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewahrt.
Der Dienst ÜPF schreibt, unter anderem aus beschaffungsrechtlichen Gründen, nicht vor, welche Geräte die Fernmeldedienstanbieterinnen einzusetzen haben. Er spezifiziert jedoch die Schnittstellen. Die Fernmeldedienstanbieterinnen haben geeignete Geräte auf dem freien Markt selbst zu beschaffen. Spezialisierte Unternehmen bieten individuelle Lösungen an, neben Kauflösungen beispielsweise auch Mietlösungen, was es erlauben sollte, den Bedürfnissen und Gegebenheiten der jeweiligen Fernmeldedienstanbieterin gerecht zu werden. Der Dienst ÜPF unterstützt Fernmeldedienstanbieterinnen bei Bedarf bei der Suche nach einer für sie geeigneten Lösung.
Letzte Änderung 29.07.2010