Dänemark verfügt über langjährige Erfahrung in der Prävention von Radikalisierung und mit Deradikalisierungsprogrammen, welche die Instrumente der Strafverfolgung ergänzen. Vergangenen Oktober hat die dänische Regierung einen neuen Nationalen Aktionsplan verabschiedet. Die Bundesrätin informierte sich vor Ort über Massnahmen und Erkenntnisse Dänemarks. Sie wurde begleitet von André Duvillard, dem Delegierten für den Sicherheitsverbund Schweiz (SVS), der den Nationalen Aktionsplan der Schweiz derzeit mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitet.
Besuche in Aarhus und Kopenhagen
Am Morgen tauschte sich Bundesrätin Sommaruga in Aarhus mit Praktikerinnen und Praktikern von Jugend-, Sozialarbeit und Polizei aus, die von ihrer täglichen Arbeit mit den meist jugendlichen Personen, deren Familien und dem weiteren Umfeld berichteten. Bundesrätin Sommaruga zeigte sich beeindruckt darüber, wie breit die Zusammenarbeit abgestützt ist. Neben einem engen Kontakt mit den betreffenden Personen sei diese Zusammenarbeit verschiedenster Stellen eine wichtige Voraussetzung dafür, dass möglichst früh angesetzt werden könne, noch bevor die Strafverfolgungsbehörden eingreifen müssten. Auch in der Schweiz, so Sommaruga mit Blick auf den geplanten Nationalen Aktionsplan, sei die Mitwirkung aller Stellen in allen Bereichen der Gesellschaft und auf allen Ebenen des Staates für das Gelingen entscheidend.
Schulen, Sozialbehörden und Polizei gemeinsam
Das "Aarhus-Modell" zeichnet sich aus durch eine enge Zusammenarbeit von Schulen, Sozialbehörden und Polizei. Diese so genannte SSP-Initiative wurde bereits vor rund 40 Jahren ins Leben gerufen, um ganz allgemein der Kriminalität vorzubeugen. Heute umfasst das Aarhus-Modell verschiedene Programme, zum Beispiel auch in Gemeinschaftszentren oder in Schulen. Diese Programme sollen zum einen Personen von einer gewalttätigen Radikalisierung abhalten. Zum anderen sollen sie Personen, die sich bereits strafbar gemacht haben, Chancen für einen Ausstieg und eine Rückkehr zu einem Alltagsleben bieten. Regionale Netzwerke mit Fachleuten verschiedenster Richtungen arbeiten dabei eng zusammen und stehen anderen Stellen bei Bedarf beratend zur Seite. Diese Massnahmen zur Prävention ergänzen die Instrumente des Strafrechts, die in den letzten Jahren in Dänemark ebenfalls ausgebaut wurden.
Der Ansatz der Stadt Aarhus hat Städte in ganz Europa inspiriert, auch in der Schweiz. Dänemark selbst kennt seit 2009 einen Nationalen Aktionsplan gegen Extremismus und Radikalisierung, der auf einem ähnlichen, behörden- und fachübergreifenden Ansatz beruht und auch die Zivilgesellschaft einbezieht. Der Aktionsplan wurde seither mehrfach überarbeitet und weiter entwickelt.
Treffen mit dem Justizminister, Besuch in einer Vollzugsanstalt
In Kopenhagen traf sich Bundesrätin Sommaruga mit ihrem dänischen Amtskollegen Søren Pape Poulsen zu einem Arbeitsgespräch. Die beiden waren sich einig, dass im Kampf gegen Radikalisierung, gewalttätigen Extremismus und Terror auch immer wieder die Gesetze angepasst werden müssen. Es brauche unter anderem Ausweissperren, um Ausreisen zu verhindern, und Bestimmungen, um gegen die Verbreitung von Propaganda im Internet vorzugehen. Die Schweiz wird noch in diesem Jahr verschiedene Gesetzesänderungen gegen den Terrorismus in die Vernehmlassung schicken.
Am Nachmittag standen zudem ein Besuch beim dänischen Nachrichtendienst und in der Vollzugsanstalt Vester Faengsel in Kopenhagen auf dem Programm. Dort betreiben die Verantwortlichen unter anderem ein Mentoring-Programm für Häftlinge gegen Radikalisierung. In der Schweiz arbeiten die Kantone derzeit mit dem Bund daran, bestehende Prozesse im Strafvollzug zu verbessern.
Letzte Änderung 07.04.2017
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