AHVN13 im Grundbuch und landesweite Grundstücksuche
Worum geht es?
Künftig kann eine berechtigte Behörde zweifelsfrei feststellen, ob eine bestimmte Person im Grundbruch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt. Dies dank der AHV-Nummer, die als Personenidentifikator dienen soll und der neu geschaffenen landesweiten Grundstücksuche für Behörden. Der neue Grundstücksuchdienst soll ab 2022 betriebsbereit sein.
Was ist bisher geschehen?
- Am 14. Oktober 2020 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung für die Revision der Grundbuchverordnung (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Dossier
Medienmitteilungen
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen.
Letzte Änderung 14.10.2020
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Francesco
Macri
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 41 76
F
+41 58 462 78 79
Kontakt