Die Einführung eines Schweizer Trusts ist derzeit nicht mehrheitsfähig

Bern, 15.09.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts zur Kenntnis genommen. Es besteht derzeit kein ausreichender politischer Konsens für die Einführung eines Trusts nach Schweizer Recht. Insbesondere die steuerrechtlichen Regelungen wurden in der Vernehmlassung klar abgelehnt. Der Bundesrat verzichtet daher auf die Ausarbeitung einer Botschaft und beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion.

Der Trust ist ein flexibles Instrument, das ursprünglich aus dem angelsächsischen Recht stammt. Im familiären Kontext wird der Trust häufig zur Nachlassplanung und Übertragung von Vermögen über mehrere Generationen eingesetzt. Daneben werden Trusts im Wirtschaftsleben auch zur Erhaltung, Verwaltung oder Sicherung von Vermögen verwendet, zum Beispiel zur Finanzierung von Investitionen und Transaktionen. Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens (HTÜ) im Jahr 2007 werden im Ausland errichtete Trusts in der Schweiz anerkannt. So hat dieses Rechtsinstitut in der Praxis an Bedeutung gewonnen.

Damit die Akteure in der Schweiz nicht auf ausländische Trusts ausweichen müssen, hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion 18.3383 beauftragt, im Obligationenrecht einen Schweizer Trust zu schaffen. Der Bundesrat hat daraufhin einen Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben. Die Ergebnisse der Vernehmlassung, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 zur Kenntnis genommen hat, machen jedoch deutlich, dass die Einführung eines Schweizer Trusts derzeit nicht mehrheitsfähig ist.

Mehrheit will keine steuerrechtlichen Regelungen für den Trust

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Besteuerung von Trusts gesetzlich zu regeln. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden kritisiert die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung indes und fordert primär die Weiterführung der bisherigen Praxis zur Besteuerung von Trusts.

Grosse Skepsis gegenüber einem Schweizer Trust

Auch wenn überwiegend Einigkeit darüber besteht, dass in der Schweiz derzeit ein Instrument für die Vermögens- und Nachlassplanung fehlt, sind viele Vernehmlassungsteilnehmende der Meinung, dass der Trust nach Schweizer Recht kein geeignetes Rechtsinstitut darstellt. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung kommt der Bundesrat deshalb zum Schluss, dass die Einführung eines Schweizer Trusts derzeit keine Mehrheit findet. Bei dieser Ausgangslage verzichtet der Bundesrat auf die Ausarbeitung einer Botschaft und beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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