Gewalt in der Erziehung: Prävention statt neue Gesetze
Bern, 19.10.2022 - Die geltenden Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Erziehung sind ausreichend. Ein neuer Gesetzesartikel ist nicht nötig. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 verabschiedet hat. Im Auftrag des Nationalrats legt er aber eine Formulierung für eine Bestimmung im Zivilgesetzbuch (ZGB) vor, mit der die gewaltfreie Erziehung im Sinne eines Leitbildes im Gesetz verankert werden könnte.
Gemäss geltendem Recht ist Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen im Rahmen der elterlichen Erziehung verboten. So hält die Bundesverfassung das Recht von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit fest. Auch die Gesetzesbestimmungen im Strafrecht und im zivilrechtlichen Kindesschutz schützen Kinder und Jugendliche vor Gewalt.
In seinem Bericht zum Postulat 20.3185 kommt der Bundesrat deshalb zum Schluss, dass eine zusätzliche Gesetzesbestimmung den rechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt im familiären Umfeld nicht erhöhen würde. Das Ziel der gewaltfreien Erziehung wird nach Ansicht des Bundesrats in erster Linie durch die aktive Sensibilisierung der Gesellschaft und durch die Unterstützung von Kindern und Familien in schwierigen Situationen erreicht.
In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat trotzdem geprüft, wie der Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung im ZGB verankert werden könnte. Eine spezifische Norm, welche die Pflicht der Eltern zur gewaltfreien Erziehung festhalten würde, hätte programmatischen Charakter und könnte als Grundlage für verstärkte Präventionsarbeiten dienen. Im Sinne eines Leitbildes wäre der Fokus auf das Wohl des Kindes und auf die Unterstützungsangebote gerichtet. Zudem könnte die Bestimmung mit einer Regelung über den Zugang zu Stellen mit Beratungs- und Hilfsangeboten ergänzt werden. Neue Rechte für Kinder und Jugendliche oder Pflichten für die Eltern würden damit nicht geschaffen.
Es ist nun am Parlament zu entscheiden, ob der Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung als Leitbild ausdrücklich im ZGB verankert werden soll, wie das die Motion 19.4632 verlangt. Diese wurde vom Nationalrat angenommen und ist derzeit im Ständerat hängig. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung.
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Letzte Änderung 26.06.2024