Die Gemeinde Moutier will zum Kanton Jura wechseln

Bern, 28.03.2021 - Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Moutier haben entschieden, dass Moutier künftig dem Kanton Jura angehören soll. Der Bundesrat nimmt das Resultat der Abstimmung vom 28. März 2021 zur Kenntnis. Damit der Wechsel der Gemeinde Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura vollzogen werden kann, muss ihm die Bundesversammlung noch zustimmen.

Nachdem das bernische Verwaltungsgericht die erste Abstimmung über einen Kantonswechsel im Jahr 2017 wegen Unregelmässigkeiten beim Stimmregister und bei der Abstimmungskampagne auf Beschwerde hin annulliert hatte, fand am 28. März 2021 die zweite Abstimmung statt. Die Modalitäten der Abstimmung wurden im Rahmen der Tripartiten Konferenz unter Schirmherrschaft der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Bundesrätin Karin Keller-Sutter, zwischen den Regierungsdelegationen der Kantone Bern und Jura sowie der Gemeinde Moutier festgelegt. Auf deren Wunsch hin hat das Bundesamt für Justiz (BJ) auch diese Abstimmung eng begleitet und für eine sichere und zuverlässige Durchführung gesorgt.

Bundesrat würdigt den demokratisch gefällten Entscheid

Den heutigen Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dass die Gemeinde Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura wechseln soll, nimmt der Bundesrat zur Kenntnis. Justizministerin Karin Keller-Sutter würdigt den demokratischen Prozess: "Die Lösung der Jurafrage geht als Beispiel für gelebte Demokratie in die Geschichte des Bundesstaates ein; der heutige freie Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist der letzte Schritt, um die Jurafrage mit friedlichen Mitteln beizulegen."

Verstärkte Überwachung

Im Vergleich zur Abstimmung im Jahr 2017 wurden die Vorkehrungen zur Durchführung einer regelkonformen Abstimmung zusätzlich verstärkt. Namentlich organisierte das BJ den Versand des Abstimmungsmaterials, übernahm die persönliche Verteilung der Unterlagen an besonders sensible Personengruppen und schickte mehrere Abstimmungsbeobachter nach Moutier, um die Auszählung der Stimmen zu überwachen und die Stimmausweise systematisch zu kontrollieren. Zudem wurde das Stimmregister durch die Berner Staatskanzlei und die Gemeindekanzlei von Moutier gründlich überprüft. Sowohl die Regierungsdelegationen der Kantone Bern und Jura als auch die Gemeinde Moutier haben diese Massnahmen ausdrücklich genehmigt.

Das Abstimmungsergebnis ist noch nicht rechtskräftig, es kann beim Regierungsstatthalteramt des Bernischen Juras angefochten werden. Wird gegen den Entscheid keine Beschwerde erhoben oder wird eine allfällige Beschwerde abgewiesen, werden die Kantone Bern und Jura die praktischen Einzelheiten des Kantonswechsels in einem Konkordat aushandeln. Dieses muss von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern beider Kantone genehmigt werden. Im Anschluss muss auch die Bundesversammlung dem Wechsel der Gemeinde Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura zustimmen, damit dieser vollzogen werden kann.


Adresse für Rückfragen

Jean-Christophe Geiser, Bundesamt für Justiz BJ, T +41 76 527 54 86


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Letzte Änderung 30.01.2024

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