Den Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking verbessern

Bern, 11.10.2017 - Der Bundesrat will die Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser schützen. Er hat dazu am 11. Oktober 2017 die Botschaft zu Änderungen im Zivil- und Strafrecht verabschiedet. Die Vorlage ermöglicht namentlich eine elektronische Überwachung von Rayon- oder Kontaktverboten. Zudem entlastet sie die Opfer: Diese sollen nicht mehr die ganze Verantwortung des Entscheides über eine Sistierung und Einstellung eines Strafverfahrens tragen müssen. In zwei gleichentags verabschiedeten Berichten bestärkt der Bundesrat zudem die Kantone in ihren Bestrebungen, häusliche Gewalt und Stalking mit einem Bedrohungsmanagement zu bekämpfen.

Häusliche Gewalt und Stalking sind nach wie vor grosse gesellschaftliche Probleme: Allein 2016 wurden 17 685 Straftaten (hauptsächlich Tätlichkeiten und Drohungen) im häuslichen Bereich polizeilich registriert, 2 Prozent mehr als 2015 und 13 Prozent mehr als 2014. 19 Menschen (18 weiblich, eine männlich) starben 2016 an den Folgen häuslicher Gewalt. Dazu kommen 52 versuchte Tötungen. Der Bundesrat will diese Situation verbessern. Zu diesem Zweck schlägt er eine Reihe von Massnahmen vor.

Rayon- und Kontaktverbote elektronisch überwachen

Bereits heute kann ein Gericht zum Schutz gegen Gewalt, Drohungen oder Stalking gemäss Art. 28b des Zivilgesetzbuches ein Rayon- oder Kontaktverbot anordnen. Um das besser überwachen zu können, soll es künftig überdies anordnen können, dass die potenziell gewaltausübende Person ein elektronisches Armband oder eine elektronische Fussfessel trägt. Damit kann deren Aufenthaltsort fortlaufend ermittelt und aufgezeichnet werden. Dies soll die überwachte Person nicht nur darin bestärken, sich an das Verbot zu halten, sondern die Aufzeichnungen können auch zu Beweiszwecken oder als Grundlage für allfällige weitere Verfahren dienen. Für das Opfer sind diese Massnahmen mit keinen Kosten verbunden.

Ferner sollen gewisse prozessuale Hürden im zivilrechtlichen Gewaltschutz abgebaut werden. So sollen dem Opfer, das das Gericht wegen Gewalt, Drohungen oder Stalking anruft, keine Gerichtskosten mehr auferlegt werden. Schliesslich teilt das Gericht seinen Entscheid künftig allen zuständigen Stellen mit, soweit dies zu deren Aufgabenerfüllung oder zum Schutz der klagenden Partei notwendig erscheint oder der Vollstreckung dient. Dies verbessert die Koordination von Massnahmen und soll Schutzlücken schliessen.

Das Opfer entlasten - mehr Ermessen für die Behörde

Im Strafrecht soll die Sistierung und Einstellung von Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung, wiederholter Tätlichkeiten, Drohung oder Nötigung in Paarbeziehungen neu geregelt werden. Der Entscheid über den Fortgang des Strafverfahrens soll nicht mehr ausschliesslich von der Willensäusserung des Opfers abhängen, weil dieses unter Umständen von der beschuldigten Person unter Druck gesetzt wird. Vielmehr soll die Strafbehörde für den Entscheid verantwortlich sein und dabei neben der Erklärung des Opfers auch weitere Umstände berücksichtigen müssen.

Der Gesetzesentwurf sieht konkret vor, dass ein Verfahren nur noch dann sistiert werden kann, wenn dies zu einer Stabilisierung oder Verbesserung der Situation des Opfers beiträgt. Bei Verdacht auf wiederholte Gewalt in der Paarbeziehung soll das Verfahren nicht mehr sistiert werden können. Zudem soll die Strafbehörde anordnen können, dass die beschuldigte Person für die Zeit der Sistierung ein Lernprogramm gegen Gewalt besucht. Eine abschliessende Beurteilung vor Ablauf der Sistierungsdauer soll es ermöglichen, das Opfer noch einmal anzuhören und die massgeblichen Umstände zu eruieren, damit die Strafbehörde ihren definitiven Entscheid fällen kann. Zur besseren Koordination der Massnahmen ist schliesslich auch vorgesehen, dass die Strafbehörde jene Stelle über die eingeleiteten Schritte informiert, die im Kanton für Fälle häuslicher Gewalt zuständig ist.

Gewalttaten dank Bedrohungsmanagement verhindern

Die meisten Kantone verfügen heute über ein Bedrohungsmanagement oder haben zumindest entsprechende Vorarbeiten geleistet, um häusliche Gewalt und andere Gewalttaten zu verhindern. Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen, die Zusammenarbeit zu institutionalisieren, wie er in seinem Bericht "Bedrohungsmanagement, insbesondere bei häuslicher Gewalt" zum Postulat Feri 13.3441 festhält. Er empfiehlt den Kantonen, noch stärker zusammenzuarbeiten. Bedrohungsmanagement ermöglicht es, gefährliche Entwicklungen von Personen frühzeitig wahrzunehmen und die Gefahr einer Gewalttat zu beseitigen. Es kann neben häuslicher Gewalt weitere Risikosituationen abdecken, wie etwa Stalking, Drohungen gegen Schulen, die Verwaltung oder andere Institutionen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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