Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Verwahrungsinitiative eingesetzt - Vernehmlassungsentwurf bis Ende Juni 2004

Bern, 02.04.2004 - Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), hat eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Verwahrungsinitiative eingesetzt. Die von Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz, geleitete Arbeitsgruppe hat den Auftrag, bis Ende Juni 2004 einen Vorentwurf und Bericht vorzulegen.

Die Arbeitsgruppe "Verwahrung" erarbeitet die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zum neuen Artikel 123a der Bundesverfassung, der von Volk und Ständen am 8. Februar 2004 mit der Zustimmung zur Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therarpierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" gutgeheissen wurde. Der Entwurf für eine Änderung des Strafgesetzbuches soll dem Wortlaut der neuen Verfassungsbestimmung gerecht werden sowie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sein. Die Arbeitsgruppe überprüft zudem, ob eine Verwahrung noch bei weiteren als den bisher im revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches vorgesehenen Straftaten vom Gericht angeordnet werden soll.

Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus:

  • Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz; Präsident
  • Anita Chabaan, Vertreterin des Initiativkomitees
  • Doris Vetsch, Vertreterin des Initiativkomitees
  • Hans Mathys, Präsident des Geschworenengerichts des Kantons Zürich
  • Prof. Laurent Moreillon, Lausanne; Vertreter der Strafrechtslehre
  • Felix Bänziger, stellvertretender Generalprokurator des Kantons Bern, Bern; Vertreter der Strafverfolgungsbehörden
  • Joe Keel, St. Gallen; Vertreter der Strafvollzugsbehörden
  • Dr. med. René Raggenbass, Martigny; Vertreter der Gerichtspsychiatrie
  • Dr. med. Frank Urbaniok, Leiter des psychiatrisch-psychologischen Dienstes des Justizvollzuges des Kantons Zürich; Vertreter der Gerichtspsychiatrie
  • Heinz Sutter, Bundesamt für Justiz
  • Adrian Scheidegger, Bundesamt für Justiz


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Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48


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Letzte Änderung 30.01.2024

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