Elektronisches Personenstandsregister ermöglicht korrekte Schreibweise von Sonderzeichen im Namen
Bern, 26.06.2024 - Am 11. November 2024 geht das neue elektronische Personenstandsregister Infostar New Generation (Infostar NG) in Betrieb. Ab diesem Zeitpunkt können in sämtlichen Personenregistern in der Schweiz und damit in den amtlichen Dokumenten bis auf wenige Ausnahmen alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Änderungen der entsprechenden Verordnungen gutgeheissen. Diese treten gleichzeitig mit der Inbetriebnahme von Infostar NG in Kraft.
Personen mit einem ausländischen Namen können diesen künftig in schweizerischen amtlichen Dokumenten wie z. B. im Pass, auf der Identitätskarte sowie in Zivilstandsdokumenten in der korrekten Schreibweise erfassen lassen. Das neue elektronische Personenstandsregister Infostar NG, das am 11. November 2024 in Betrieb geht, ermöglicht das Führen sämtlicher Sonderzeichen europäischer Sprachen. Ein Beispiel dafür ist der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben C (Ć). Die amtlichen Dokumente können allerdings nur dann angepasst werden, wenn der Name im neuen Infostar NG bereits aktualisiert wurde.
Um eine reibungslose Einführung des neuen Systems zu gewährleisten und um die Zivilstandsämter vor einer Überlastung zu schützen, kann jede betroffene Person die Anpassung der Namensschreibweise ab dem 1. Januar 2025 beantragen. Die Gebühr beträgt für eine Einzelperson 75 Franken und für eine Familie pauschal 100 Franken. Kostenlos ist die Änderung hingegen dann, wenn der Eintrag im Zivilstandsregister ohnehin geändert werden müsste, beispielsweise wegen der Geburt eines Kindes oder einer Hochzeit. Für Personen, die ab dem 11. November 2024 neu in Infostar NG aufgenommen werden, gilt automatisch der neue Zeichensatz.
Arbeitsweise der Zivilstandsämter wird modernisiert
Voraussetzung für die Inbetriebnahme von Infostar NG sind punktuelle Änderungen in der Zivilstandsverordnung sowie in der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Der Bundesrat hat letztes Jahr eine Vernehmlassung dazu durchgeführt. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat er die entsprechenden Ergebnisse zur Kenntnis genommen, die geänderten Bestimmungen gutgeheissen und diese ebenfalls auf den 11. November 2024 in Kraft gesetzt.
Die geänderten Verordnungen enthalten weitere Anpassungen, die insbesondere durch die technischen Entwicklungen erforderlich geworden sind. So wird künftig sowohl die Arbeitsweise der Zivilstandsämter als auch deren Zusammenarbeit moderner und effizienter. Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich ausserdem die Frage gestellt, ob auch künftig ausschliesslich Personen mit Schweizer Bürgerrecht den Beruf der Zivilstandsbeamtin und des Zivilstandsbeamten ausüben dürfen. Dabei hat sich eine klare Mehrheit für die ersatzlose Streichung dieser Bestimmung ausgesprochen. Sie wird deshalb aus der Verordnung gestrichen.
Digitalisierung der Geschäftsprozesse mit Auslandvertretungen
Schliesslich hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, Möglichkeiten für eine schnelle sowie vollständig digitale Abwicklung der Geschäftsprozesse zwischen den Schweizer Auslandvertretungen und den Zivilstandsbehörden in der Schweiz zu prüfen. Die heutige zeit- und kostenintensive Dokumentenübermittlung per Papier und diplomatischem Kurier soll durch einen raschen, sicheren und digitalen Prozess ersetzt werden. Der Bundesrat unterstreicht damit sein Engagement für die "Strategie digitale Schweiz", die zum Ziel hat, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen und digitale Angebote zu priorisieren.
Adresse für Rückfragen
David Rüetschi, Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 44 18, david.rueetschi@bj.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Letzte Änderung 26.06.2024