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Internationale Abkommen auf dem Gebiet des Messwesens

Internationale Zusammenarbeit ist in der Metrologie unabdingbare Voraussetzung für einheitliches Messen und effizientes Prüfen. So ist es kein Zufall, dass der erste wissenschaftlich-technische Staatsvertrag die Metrologie betrifft: der Metervertrag von 1875 (auch Meterkonvention genannt).

 

Vertrag vom 20. Mai 1875 betreffend die Errichtung eines internationalen Mass- und Gewichtsbureaus (Metervertrag , BIPM, SR 0.941.291 )

Die Schweiz gehört zu den Gründungsmitgliedern des Metervertrags. Auf der Basis dieses Vertrags konnte im Lauf der Zeit das Internationale Einheitensystem geschaffen und weiter entwickelt werden.

Übereinkommen vom 12. Oktober 1955 zur Errichtung einer internationalen Organisation für das gesetzliche Messwesen (Organisation Internationale de Métrologie Légale, OIML, SR 0.941.290)

 

Weitere Staatsverträge und internationale Abkommen, die für das Messwesen wesentlich sind:

  • Vereinbarung zwischen den nationalen Metrologieinstituten innerhalb der EU- und EFTA-Staaten von 1987 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Metrologischen Grundlagen (EURAMET Memorandum of Understanding 1987; pdf 2.1 MB)
     
  •  Vereinbarung zwischen den nationalen Metrologieinstituten der EU- und EFTA-Staaten vom 8. Juni 1990 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Legalen Metrologie (WELMEC Memorandum of Understanding , Bern 1990)
     
  • Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Europäischen Gemeinschaften über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (mit Anhängen und Schlussakt) (Mutual Recognition Arrangement EG-CH 2002, SR 0.946.526.81)

  • Vereinbarung vom 14. Oktober 1999 über die gegenseitige Anerkennung von nationalen Normalen und von Kalibrier- und Messzertifikaten nationaler Metrologieinstitute der Mitgliedstaaten des Metervertrags (CIPM Mutual Recognition Arrangement 1999)

  • Übereinkommen vom 19. Februar 1992 über Messinstrumente