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Verfahren nach Anhang II der MMV (entsprechend den Verfahren der MID)

In der Tabelle 1 sind die möglichen Module für die Erreichung der CE-Kennzeichnung aufgeführt. Ein erfolgreiches Bestehen der Prüfungen nach diesen Modulen, ermächtigt die Herstellerin auf dem Messgerät das CE-Zeichen anzubringen.



 

Die Tabelle 2 zeigt die Module die von METAS-Cert angeboten werden. Die Konformitätsbe-wertung nach den Modulen A1, D1, E1, F1, G, H und H1 kann nur durch eine Stelle ausgeführt werden, diejenigen der Kombinationen B+D, B+E und B+F können durch zwei verschiedene Stellen ausgeführt werden. Link zur Messmittelverordnung 941.210  

Schweizerische Verordnung MID Anhang Messgerät
A1
B+D
B+E
B+F
D1
E1
F1
G
H
H1
941.231 MI-001 Wasserzähler
941.241 MI-002 Gaszähler und Mengenumwerter
941.251 MI-003 Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch
941.231 MI-004 Wärmezähler
941.212 MI-005 Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten ausser Wasser
941.214 MI-006 Selbsttätige Waagen
-mechanische Geräte
-elektromechanische Geräte
-elektronische Geräte oder 
  Software enthaltende Geräte
  MI-008 Massverkörperungen
941.201   -verkörperte Längenmasse
941.211   -Ausschankmasse
941.201 MI-009 Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen
    -mechanische oder
 elektromechanische Geräte
    -elektronische Geräte oder   
 Software enthaltende Geräte

941.242 MI-010 Abgasanalysatoren