Verfahren nach Anhang
II der MMV (entsprechend den Verfahren der
MID)
In der Tabelle
1 sind die möglichen Module für die Erreichung der CE-Kennzeichnung
aufgeführt. Ein erfolgreiches Bestehen der Prüfungen nach
diesen Modulen, ermächtigt die Herstellerin auf dem Messgerät das CE-Zeichen
anzubringen.
Die Tabelle
2 zeigt die Module die von METAS-Cert angeboten werden. Die Konformitätsbe-wertung nach den Modulen A1, D1, E1, F1,
G, H und H1 kann nur durch eine Stelle ausgeführt werden, diejenigen der
Kombinationen B+D, B+E und B+F können durch zwei verschiedene Stellen
ausgeführt werden. Link zur Messmittelverordnung 941.210