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Sicherheitsmargen bei Radar- und Laser-Geschwindigkeitsmessgeräten

Das Bundesamt für Metrologie METAS im EJPD ist Zulassungsbehörde für Geschwindigkeitsmessgeräte im Strassenverkehr. Gestützt auf das Mess­gesetz (Artikel 17) und die Messmittelverordnung vom 15. Februar 2006 werden im METAS Messgeräte dieser Art typengeprüft und für die Verwendung durch die Polizei zugelassen.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) im Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erarbeitet und erlässt die «Verordnung zur Strassenverkehrskontrollverordnung VSKV-ASTRA», wo die entsprechenden Sicherheitsmargen für die einzelnen Messgeräte festgelegt werden. METAS unterstützt das ASTRA bei der Erarbeitung dieser Verordnung mit technischen Empfehlungen, gestützt auf die bei der Typenprüfung ermittelten Messeigenschaften. In technischer Hinsicht sind die folgenden Punkte von Bedeutung:

  • Seit ca. zehn Jahren sind Lasergeschwindigkeitsmessgeräte vom METAS zugelassen und auf dem Markt. Sie werden von der Polizei der verschiedenen Kantone eingesetzt.
  • Die anzuwendenden «Sicherheitsmargen» für Lasergeschwindigkeitsmessgeräte betragen 3 km/h für Geschwindigkeiten bis 100 km/h, 4 km/h für Geschwindigkeiten von 100 bis 150 km/h und 5 km/h für Geschwindigkeiten über 150 km/h. Für Radargeräte betragen die entsprechenden Sicherheitsmargen 5, 6 bzw. 7 km/h.
  • Die Sicherheitsmargen sind technischer Natur. Sie sind notwendig, um die Messunsicherheit eines Messgerätes zu kompensieren. Sie haben nicht den Zweck, dem betroffenen Lenker ein Geschenk zu machen, sondern dienen dazu, sicher zu stellen, dass keine Verzeigung mit einer höheren Geschwindigkeitsmessung erfolgt als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.
  • Diese Sicherheitsmargen sind in der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung VSKV-ASTRA vom 22. Mai 2008 festgelegt. Diese Verordnung und die Weisungen des ASTRA über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung vom 22. Mai 2008 regeln den Einsatz von Messmitteln für die Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei.

 

Ansprechpartner: Walter Fasel, Sektionschef, METAS, Tel. 031 32 33 311

3003 Bern-Wabern, 6. August 2009