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Lichttechnische Einrichtungen für Strassenfahrzeuge

Scheinwerfer, Rückstrahler und Signalleuchten zählen zum Sicherheitspaket von Strassenfahrzeugen und müssen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies gilt auch für bereits genehmigte, aber modifizierte Einrichtungen.

Fahrzeugbeleuchtung

Schweizerische Konformitätsbewertungsstelle


Seit mehr als 30 Jahren führt METAS Bauartprüfungen an lichttechnischen Einrichtungen für Strassenfahrzeuge nach schweizerischer Gesetzgebung durch. Am 1. Juni 2003 hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) das schweizerische Genehmigungsverfahren für lichttechnische Ausstattungen von Strassenfahrzeugen eingestellt und METAS zusätzlich zur schweizerischen Konformitätsbewertungsstelle erklärt. Personen oder Firmen mit Sitz in der Schweiz können Anträge für schweizerische Konformitätsbewertungen direkt an METAS stellen. Bei Erfüllen der Vorschriften werden schweizerische Konformitätszertifikate ausgestellt. Kantonale Behörden können Informationen über die von METAS geprüften Einrichtungen über ein Informationssystem abrufen. Für internationale Genehmigungen ist das ASTRA zuständig.

ECE-Prüfstelle


Seit 1996 werden am METAS zusätzlich lichttechnische Bauartprüfungen nach den Reglementen der Europäischen Wirtschaftskommission (Economic Commission for Europe; ECE) durchgeführt. Unter der Federführung der ECE ist 1958 das Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Motorfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung in Kraft getreten. Das Übereinkommen umfasst heute über 110 Prüfreglemente. Davon regeln rund ein Drittel die lichttechnischen Anforderungen an Motorfahrzeuge und Anhänger. 1973 ist die Schweiz diesem Übereinkommen beigetreten. Bereits drei Jahre vorher war bei lichttechnischen Motorfahrzeugausrüstungen, die mit einem ECE-Genehmigungszeichen versehen waren, keine zusätzliche schweizerische Bauartprüfung mehr notwendig.

Bezeichnete EG-Prüfstelle


Gestützt auf die Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV) vom 19. Juni 1995 und das Abkommen zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen wurde METAS vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) als Prüfstelle für Fahrzeugteile bezeichnet.