Lichttechnische Einrichtungen für Strassenfahrzeuge
Scheinwerfer, Rückstrahler und Signalleuchten zählen zum Sicherheitspaket von Strassenfahrzeugen und müssen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies gilt auch für bereits genehmigte, aber modifizierte Einrichtungen.
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ECE-Prüfstelle
Seit 1996 werden am METAS zusätzlich lichttechnische Bauartprüfungen nach den Reglementen der Europäischen Wirtschaftskommission (Economic Commission for Europe; ECE) durchgeführt. Unter der Federführung der ECE ist 1958 das Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Motorfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung in Kraft getreten. Das Übereinkommen umfasst heute über 110 Prüfreglemente. Davon regeln rund ein Drittel die lichttechnischen Anforderungen an Motorfahrzeuge und Anhänger. 1973 ist die Schweiz diesem Übereinkommen beigetreten. Bereits drei Jahre vorher war bei lichttechnischen Motorfahrzeugausrüstungen, die mit einem ECE-Genehmigungszeichen versehen waren, keine zusätzliche schweizerische Bauartprüfung mehr notwendig.
Bezeichnete EG-Prüfstelle
Gestützt auf die Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV) vom 19. Juni 1995 und das Abkommen zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen wurde METAS vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) als Prüfstelle für Fahrzeugteile bezeichnet.

