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Laserinterferometer

Die Kalibrierung eines Laserinterferometers umfasst die Bestimmung der optischen Frequenz bzw. der Vakuumwellenlänge des Lasers durch direkten Vergleich mit dem Primärnormal sowie die Kalibrierung der Kompensationseinheit, d.h. der Lufttemperatur- und Druckfühler zur Bestimmung des Brechungsindexes und der Materialtemperaturfühler zur Kompensation der thermischen Ausdehnung. Bei erstmaliger Kalibrierung wird zudem eine Vergleichsmessung mit einem Referenz-Laserinterferometer auf einer bis zu 50 m langen Messtrecke empfohlen. Bei Anwendung des Laserinterferometers für Winkel- und Geradheitsmessungen werden zusätzlich die entsprechenden Optiken kalibriert.

 

Längenmessgeräte und -Maschinen

Bei Längenmessmaschinen wird der eingebaute Massstab mit einem Laserinterferometers kalibriert und bei Bedarf korrigiert. Mit Hilfe von Endmassen wird die Kalibrierung in einigen vorgegebenen Stützpunkten überprüft. Ein ähnliches Verfahren wird bei Höhenmessgeräten angewendet. Die Kalibrierung von Längen- oder Höhenmessgeräten erfolgt in der Regel in den Laboratorien des METAS, kann aber auch vor Ort vorgenommen werden. Auf Anfrage führt METAS vor Ort auch Abnahmeprüfungen von Koordinatenmessgeräten nach ISO 10360-2 sowie Kalibrierungen von Messmikroskopen und Projektoren durch.

 

Messtaster

Inkrementale Messtaster werden, je nach Anwendung, in vertikaler oder horizontaler Lage kalibriert, und zwar im direkten Vergleich mit einem Laserinterferometer.

 

Handmessmittel

Für die Kalibrierung von Handmessmitteln wie Messschiebern, Bügelmessschrauben, Innenmikrometern, Messuhren usw. gibt es eine Vielzahl von akkreditierten Laboratorien des Schweizerischen Kalibrierdienstes SCS. Im Bedarfsfall oder für Sondergrössen können Handmessmittel auch am METAS kalibriert werden.

 

Konformitätsbewertungen, Bauartprüfungen und Zulassungen

Für Längenmessmittel, die im gesetzlich geregelten Verkehr verwendet werden, muss die Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der Längenmessmittelverordnung bewertet und bescheinigt werden. Während verkörperte Längenmasse, Längenmessgeräte und mehrdimensionale Messgeräte nach dem neuen und globalen Konzept in Verkehr gebracht werden können (Weitere Auskunft erteilt die Zertifizierungsstelle des METAS), bedarf es für Messkluppen, Rundholzmessanlagen, Füllstandsmessgeräte und Profilmessanlagen für Fahrzeuge weiterhin der Bauartprüfung und ordentlichen Zulassung.

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