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Radongas-Messung / Verordnung über Radonmessmittel

Radon entsteht durch den Zerfall des natürlich vorhanden Urans im Boden. Radonatome zerfallen in sogenannte Radonfolgeprodukte (Polonium, Wismuth und Blei) welche auch radioaktiv sind und in der Atemluft schweben. In Innenräumen lagern sie sich allmählich an Gegenständen, Staubpartikeln und feinsten Schwebeteilchen, sogenannten Aerosolen, an. Sie können beim Einatmen in die Lunge geraten, sich auf dem Lungengewebe ablagern und dieses bestrahlen. Dies kann zu Lungenkrebs führen. Deshalb unterhält das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Radonprogramm zur Messung und Kartierung von Radon in der Schweiz, mit entsprechenden Baumassnahmen und -vorschriften zur Reduktion der Radonexposition.

Das Bundesamt für Metrologie (METAS) ist als Fachbehörde des Bundes für das Messen im Zusammenhang der Radongasmessungen zuständig für das Festlegen der messtechnischen und weiteren technischen Anforderungen an Radonmessmittel, die Zulassung dieser Messmittel und die Sicherstellung ihrer Messbeständigkeit (Prüfung der Stabilität der Genauigkeit eines Messmittels über längere Zeit, zum Beispiel durch eine Eichung). Mit den Anforderungen an die Radonmessmittel soll die korrekte Messung der Radongaskonzentration gewährleistet werden. Die Anforderungen an Radonmessmittel sind in der Verordnung des EJPD über Radonmessmittel geregelt.

 

Der Verordnung des EJPD über Radonmessmittel unterstehen alle Messmittel (Radondosimeter und Radonmessgeräte), welche von den Strahlenschutz-Aufsichtsbehörden und den vom Bundesamt für
Gesundheit (BAG) anerkannten Radongasmessstellen eingesetzt werden. Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Radonmessmittel, die Verfahren für das Inverkehrbringen und die Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit dieser Messmittel

Es werden darin zwei Kategorien von Radonmessmitteln unterschieden::

  • Radonmessgeräte zur Ermittlung der Radonaktivitätskonzentration. (Radonaktivitätskonzentration: die Aktivität von Radon pro Volumeneinheit). Bei Radonmessgeräten wird eine Ersteichung und periodische Nacheichung verlangt.

  • Radondosimeter zur Ermittlung der Radonexposition (Radonexposition: die über einen längeren Zeitraum akkumulierten Dosis von Radon). Bei Radondosimetern hingegen wird eine allgemeine Zulassung mit periodischer Vergleichsmessung verlangt. Bei diesen Messmitteln handelt es sich um Einwegmessmittel und die Eichung eines individuellen Radondosimeters ist nicht sinnvoll.