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Die Spurenanalytik von METAS für gasförmige Stoffe basiert auf einem Ionen-Molekülreaktion-Massenspektrometer (IMR-MS) als wichtigstes Instrument. Damit lassen sich eine Vielzahl von Gasen bis zu geringsten Stoffmengenanteilen messen. Für NO2 und SO2 beispielsweise betragen die Nachweisgrenzen 0.9 nmol/mol bzw. 1.1 nmol/mol. Tiefe Nachweisgrenzen sind insbesondere bei der Qualitätssicherung von Null-Gasen für Luftreinhaltemessungen erforderlich. Die maximal zulässigen Anteile von Luftfremdstoffen in Null-Luft sind in den Immissionsmessempfehlungen zur Luftreinhalteverordnung des Bundesamt für Umwelt (BAFU) und in den Normen für die Messung einzelner Luftfremdstoffe festgelegt.
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