Feuerungen
Feuerungen, die weniger als 350 kW Nennleistung haben, müssen gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) regelmässig auf die Einhaltung der Grenzwerte überprüft werden. Dabei sind die Messempfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zu beachten.
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