|
Kontakte
|
|
Kontrolle der Messmittel
Messmittel, welche
gesetzlich geregelt sind, werden einem dreifachen Kontrollmechanismus
unterworfen:
Die Tabelle gibt eine Übersicht der Kontrolltätigkeiten entsprechend dem Lebenszyklus der zum Einsatz gelangten Messmittel: Marktüberwachung Prüfung der Messbeständigkeit Nachschau
Kontrolle, ob die in Verkehr gebrachten Messmittel
sowie die angewandten Konformitäts-bewertungsverfahren den Vorschriften
entsprechen. Kontrolle von Fertigpackungen
Prüfung (z. B.
durch Nacheichung), dass die messtechnischen Eigenschaften der
eingesetzten Messmittel während ihrer Einsatzdauer erhalten
bleiben. Regelmässige Kontrolle beim Verwender,
ob der Einsatz der Messmittel gemäss den Vorschriften
erfolgt. >> Neue Instrumente
und >> Instrumente und >> Verwender
und Für die Kontrollen der Messmittel sind in der Schweiz folgende Vollzugsorgane verantwortlich:
|
