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Revision der Mengenangabeverordnung

Sehr viele Waren in den Geschäften sind heute in so genannten Fertigverpackungen vorverpackt und werden in Abwesenheit der Kundinnen und Kunden abgewogen. Wie bei solchen Fertigpackungen die Menge des Inhalts gemessen und angegeben werden muss, regeln zurzeit die Deklarationsverordnung vom 8. Juni 1998 (SR 941.281) und eine ihr untergeordnete Verordnung über technische Vorschriften vom 12. Juni 1998 (SR 941.281.1). Die Deklarationsverordnung schreibt ausserdem vor, wie Waren im Offenverkauf abzumessen sind.

Die Verordnungen von 1998 müssen vollständig revidiert werden, um neue technische Möglichkeiten zu berücksichtigen (z. B. Waagen mit Tarafunktion). Weiter sind auch Anpassungen an Entwicklungen im internationalen Recht erforderlich. Zudem soll der Name der Verordnungen geändert werden, um Verwechslungen zu vermeiden.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat interessierte Kreise zu einer Anhörung über diese Verordnung eingeladen. Die Anhörung dauert bis zum 15. Dezember 2011.

Unterlagen zur Anhörung

Auskunft: 
Hans-Peter Vaterlaus, Metrologische Aufsicht