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Bezeichnung von Konformitätsbewertungsstellen für Messinstrumente

Am 1. Juni 2002 ist das Abkommen zwischen der Schweiz und der EG über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA), welches 15 verschiedene Produktesektoren enthält, in Kraft getreten. Der Produktesektor Messmittel und Fertigpackungen wurde Ende September 2006 revidiert und mit den neuen schweizerischen Verordnungen und der EG-Messgeräterichtlinie ergänzt.  

 

Unter dem MRA werden schweizerische Konformitätsbewertungen von Messgeräten im gesamten EG und EFTA Raum anerkannt, wenn sie von Stellen vorgenommen werden, welche vom METAS bezeichnet und vom gemeinsamen Ausschuss Schweiz-EG anerkannt sind.

 

Um bezeichnet zu werden, müssen Konformitätsbewertungsstellen den Anforderungen von Anhang 3 der Messmittelverordnung genügen. METAS überprüft ob die Stelle die entsprechenden Anforderungen erfüllt und entscheidet über die Bezeichnung, wobei einer allfälligen entsprechenden Akkreditierung Rechnung getragen wird.

 

Im Bereich Messmittel sind folgende schweizerische Konformitätsbewertungsstellen bezeichnet und anerkannt.