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Am 1. Juni 2002 ist das Abkommen zwischen
der Schweiz und der EG über die gegenseitige Anerkennung von
Konformitätsbewertungen (MRA), welches 15 verschiedene Produktesektoren enthält, in Kraft getreten. Der Produktesektor Messmittel und Fertigpackungen wurde Ende September 2006 revidiert und mit den neuen schweizerischen Verordnungen und der EG-Messgeräterichtlinie ergänzt.
Unter dem
MRA werden schweizerische Konformitätsbewertungen von Messgeräten im gesamten EG
und EFTA Raum anerkannt, wenn sie
von Stellen vorgenommen werden, welche vom METAS
bezeichnet und vom gemeinsamen Ausschuss
Schweiz-EG anerkannt sind.
Um bezeichnet zu werden, müssen Konformitätsbewertungsstellen
den Anforderungen von Anhang 3 der Messmittelverordnung
genügen. METAS überprüft ob
die Stelle die entsprechenden Anforderungen
erfüllt und entscheidet
über die Bezeichnung, wobei einer allfälligen entsprechenden
Akkreditierung Rechnung getragen wird.
Im Bereich
Messmittel sind folgende schweizerische Konformitätsbewertungsstellen
bezeichnet und anerkannt.
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