Internationale Abkommen auf dem Gebiet des Messwesens
Internationale Zusammenarbeit ist in der Metrologie unabdingbare Voraussetzung für einheitliches Messen und effizientes Prüfen. So ist es kein Zufall, dass der erste wissenschaftlich-technische Staatsvertrag die Metrologie betrifft: der Metervertrag von 1875 (auch Meterkonvention genannt).
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Vertrag vom 20. Mai 1875 betreffend die Errichtung eines internationalen Mass- und Gewichtsbureaus (Metervertrag , BIPM, SR 0.941.291 ) Die Schweiz gehört zu den Gründungsmitgliedern des Metervertrags. Auf der Basis dieses Vertrags konnte im Lauf der Zeit das Internationale Einheitensystem geschaffen und weiter entwickelt werden. |
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Übereinkommen vom 12. Oktober 1955 zur Errichtung einer internationalen Organisation für das gesetzliche Messwesen (Organisation Internationale de Métrologie Légale, OIML, SR 0.941.290) |
Weitere Staatsverträge und internationale Abkommen, die für das Messwesen wesentlich sind:
- Vereinbarung zwischen den nationalen Metrologieinstituten innerhalb der EU- und EFTA-Staaten von 1987 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Metrologischen Grundlagen (EURAMET Memorandum of Understanding 1987; pdf 2.1 MB)
- Vereinbarung zwischen den nationalen Metrologieinstituten der EU- und EFTA-Staaten vom 8. Juni 1990 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Legalen Metrologie (WELMEC Memorandum of Understanding , Bern 1990)
- Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Europäischen Gemeinschaften über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (mit Anhängen und Schlussakt) (Mutual Recognition Arrangement EG-CH 2002, SR 0.946.526.81)
- Vereinbarung vom 14. Oktober 1999 über die gegenseitige Anerkennung von nationalen Normalen und von Kalibrier- und Messzertifikaten nationaler Metrologieinstitute der Mitgliedstaaten des Metervertrags (CIPM Mutual Recognition Arrangement 1999)
- Übereinkommen vom 19. Februar 1992 über Messinstrumente


