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Rechtliche Grundlagen

Die Zuständigkeit des Bundes für Mass und Gewicht ist durch Artikel 125 der Schweizerischen Bundesverfassung bestimmt: "Die Gesetzgebung über das Messwesen ist Sache des Bundes ".

Die Aufgaben, Leistungen und Zuständigkeiten des METAS sind im Bundesgesetz über das Messwesen festgehalten: 

Weitere wichtige Gesetze: 

Vorgaben für die einzelnen Bereiche des Messwesens werden in Verordnungen festgelegt.

Internationale Abmachungen und Verpflichtungen auf dem Gebiet des Messwesens sind in Staatsverträgen , Abkommen und Vereinbarungen festgehalten.