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Rechtliche GrundlagenDie Zuständigkeit des Bundes für Mass und Gewicht ist durch Artikel 125 der Schweizerischen Bundesverfassung bestimmt: "Die Gesetzgebung über das Messwesen ist Sache des Bundes ". Die Aufgaben, Leistungen und Zuständigkeiten des METAS sind im Bundesgesetz über das Messwesen festgehalten:
Weitere wichtige Gesetze:
Vorgaben für die einzelnen Bereiche des Messwesens werden in Verordnungen festgelegt. Internationale Abmachungen und Verpflichtungen auf dem Gebiet des Messwesens sind in Staatsverträgen , Abkommen und Vereinbarungen festgehalten. |
