Bauartprüfung und Zulassung
Das Bundesamt für Metrologie führt die Bauartprüfungen von Messmitteln durch und entscheidet über ihre Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen, ihre Zulassung und Eichung. Bauartprüfungen und Zulassungen sind für folgende Messmittel vorgeschrieben, falls sie in den Bereichen Handel, Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz eingesetzt werden:
- Längenmessmittel und mehrdimensionale Längenmessgeräte;
- Nichtselsbttätige und selbsttätige Waagen und Zusatzgeräte;
- Messanlagen für Flüssigkeiten ausser Wasser und Zusatzgeräte;
- Gasmengenmessgeräte;
- Wärme- und Warmwasserzähler;
- Elektrizitätszähler und elektrische Messwandler;
- Akustische Messgeräte;
- Strassenverkehrsmessgeräte;
- Abgasmessgeräte für Verbrennungsmotoren, inkl. Dieselrussmessgeräte;
- Messgeräte für Feuerungsabgase.
Die metrologischen Anforderungen an die Messmittel sind in den einzelnen sektoriellen Verordnungen festgelegt. Diese bezeichnen auch die OIML-Empfehlungen oder Normen (ISO, EN etc.). Dabei gilt die Vermutung, dass ein Messmittel welches diesen Normen entspricht, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Es muss aber ausdrücklich betont werden, dass Normen keine gesetzlichen Anforderungen darstellen, da sonst innovative Neuentwicklungen verunmöglicht würden.
