|
Verfahren für nichtselbsttätige Waagen (NAWI)In der Tabelle
sind die möglichen Module für die Erreichung der CE-Kennzeichnung
aufgeführt. Ein erfolgreiches
Bestehen der Prüfungen nach diesen Modulen, ermächtigt die Herstellerin zum Anbringen
des CE-Zeichens auf der Waage. Waagen, welche im
geregelten Bereich auf dem Markt gebracht werden, müssen alle Stufen des durch
die Herstellerin
gewählten
Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und mit den vorgesehenen
Konformitätszeichen versehen sein.
Nichtselbsttätige Waagen
ohne elektronische Ausrüstung, deren Auswägeeinrichtung keine Feder zum
Ausgleich der aufgebrachten Last benutzt, bedürfen im Fall der Wahl des
Verfahrens nach Buchstabe a) nur der Konformitätserklärung
gestützt auf die Qualitätssicherung der Produktion nach
Anhang 3 Ziffer 2 oder der Prüfung des Produkts
nach Anhang 3 Ziffer 3.
Für Antragstellerinnen welche nur die zweite Stufe des Konformitätsbewertungsverfahrens (Anhang 3, Ziffer 5) durchführen, kann eine vereinfachte Auditierung angewendet werden. |
||||||||||
