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Rechtliche Grundlagen

Module F: Prüfung der Produkte
Module G: Einzelprüfung

Situation

Modul F

Eine Waage mit einem Bauartprüfzertifikat nach Modul B kann für eine Prüfung der Produkte nach dem Modul F angemeldet werden. Die Prüfung der Produkte muss bei einer benannte Stelle angemeldet werden (Meldeformular).

Modul G

Das modul G ist für Einzelfälle wenn:

  • kein Zertifikat nach dem Modul B vorhanden ist
  • Modifikationen duchgeführt werden welche das Zertifikat nach dem Modul B ungültig machen
  • die Waage ausserhalb der im Zertifikat für dem Modul B definierten Bedingungen eingesetzt wird.

Die Modul G Prüfung ist viel aufwendiger als Modul F, entspricht auch als eine vereinfachte Bauartprüfung, aber nur für eine Anlage.

Schematische Darstellung

Ablauf

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch Senden (per E-Mail) des Auftragformulars

Unterlagen zur Bestellung

Die Unterlagen zur Bestellung und die benötigten Informationen sind im Auftragformular für eine Prüfung der Produkte aufgelistet.

Wenn möglich ist es am besten den Aufrag mit den Unterlagen per E-Mail zu schicken. Seitens METAS ist alle Korrespondenz Elektronisch vorläufig noch mit Ausnahme der Rechnung und das Konformitätszertifikat.

Auftragsbestätigung

Anhand der eingereichten Unterlagen erhält der Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung eine Preisestimation für die Prüfung unter folgenden Bedingungen:

  • die Waage ist justiert
  • die Prüfung erfolgt ohne Zwischenfall
  • das vom Prüfer geforderten Hilfsmaterial ist vorhanden
  • das vom Prüfer geforderten Hilfspersonal ist vorhanden

Der Auftraggeber muss die Auftragsbestätigung unterschrieben an METAS-Cert zurück schicken.

Durchführen der Prüfung

Die Prüfung vor Ort erfolgt durch einen Fachexperten von METAS-Cert. Für Grosswaagen verfügt METAS-Cert über einen Prüflastwagen

Rechnung am Antragsteller

Die Rechnung der Prüfung wird immer am Auftraggeber geschickt.
Der Auftraggeber kann nur der Hersteller oder seinen bevollmächtigten Vertreter sein.

Konformitätszertifikat und Konformitätserklärung

METAS-Cert erstellt auf Basis der Prüfresultate ein Konformitätszertifikat aus basierend auf der geltenden Verordnung und Richtlinie.

  • Das Konformitätszertifikat ist nur für den Antragsteller als Beweisstück dass die geprüfte Waage konform ist.

Auf Basis des Konformitätszertifikats stellt der Hersteller oder seinen Vertreter eine Konformitätserklärung aus

  • Das Original der Konformitätserklärung bleibt beim Hersteller oder seinem Vertreter, eine Kopie geht mit der Waage. Für eine Serie von Waagen wird nur ein Konformitätserklärung ausgestellt, bei jedem Gerät ist eine Kopie beigelegt.

Nicht konforme Waagen

Wenn herauskommt dass die Waage nicht konform ist wird die Prüfung unterbrochen. Der Auftraggeber erhält ein Schreiben mit der Auflistung der Auflagen. Er hat die möglichkeit das Messmittel in Stand zu bringen und eine neue Prüfung zu beantragen, oder er bring das Messmittel ausser Verkehr.

Der Auftraggeber erhält eine Rechnung der aufgelaufenen Kosten.