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Rechtliche Grundlagen

Module D: Qualitätssicherung für die Produktion

Situation

Die Erklärung der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung für die Produktion besteht darin das Qualitätssicherungssystem der Produktion des Herstellers durch Audits in regelmässigen Abstanden zu Prüfen (Jährlich ein Überwachungsaudit und alle drei Jahre ein Rezertifizierungsaudit) durch eine benannte Stelle.

Der Hersteller kann somit ihre Waagen unter folgenden Bedingungen in Verkehr bringen ohne eine benannte Stelle für die Prüfung einzubeziehen.

  • Jede Waage die nach dem Modul D in Verkehr gebracht wird muss ein Zertifikat nach dem Modul B haben.
  • Die Waagentypen die der Hersteller in Verkehr bring müssen bei der Benannte Stelle registriert sein.
  • Wenn der Antragsteller nicht der Hersteller ist, dann muss der Hersteller nach dem Modul D zertifiziert sein und eine Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und dem Hersteller muss bestehen.

ISO 9001

Die Zertifizierung nach dem Modul D basiert sich auf der Verordnung über nichtselbsttätigen Waagen oder auf der Messmittelverordnung und auf bestimmten Anforderungen der Norm ISO 9001.

Wenn der Hersteller nach ISO 9001 zertifiziert ist dann konzentriert sich das Audit für Modul D auf den technischen Bereich auf Basis der geltenden Verordnung.

Schematische Darstellung

Ablauf

Anmeldung

Die Anmeldung für die Zertifizierung des Qualitätssicherungssystems geht über die Zertifizierungsstelle METAS-Cert

Offerte

Auf Grund des erhaltenen Dossiers und in Zusammenarbeit mit einem Experten des Labors Waagen stellt die Zertifizierungsstelle eine Offerte für das Modul D aus.

Zertifizierungsaudit

Nach der Unterzeichnung des Zertifizierungsvertrags führen ein Auditor und ein technischer Experte die durch der Zertifizierungsstelle selektioniert werden ein Zertifizierungsaudit durch.  Das Audit besteht aus eine Dokumentationskontrolle und der praktischer Umsetzung der Herstellungsprozesse.

Konformitätszertifikat

Auf Basis des Auditrapports entscheidet die Zertifizierungsstelle über dem Erstellen eines Konformitätszertifikats welches dem Hersteller erlaubt Waagen im geregelten Bereich in Verkehr zu bringen und auf Basis der Qualitätssicherung der Produktion dafür eine Konformitätserklärung auszustellen.

Das Konformitätszertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahre.

Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits

Nacher wird einen Auditor von METAS-Cert mit einen technischen Experten jährlich ein Überwachungsaudit durchführen und bevor Ablauf des Zertifikates ein Rezertifizierungsaudit durchführen um die Gültigkeit des Zertifikats um drei Jahren zu verlängern.