|
Weitere Informationen
Kontakte für technische Fragen und
Konformitätsbewertung
Kontakte gesetzlicher Metrologie
Dienstleistungen
Rechtliche Grundlagen
|
Module B: Bauartprüfung
Situation
Die Bauartprüfung besteht darin dass eine benannte Stelle die Konformität einer Bauart durch Prüfungen gemäss den gültigen Normen und Leitfäden feststellt und dafür ein Bauartprüfzertifikat (SW) oder Bauartzulassungszertifikat (NSW)1. ausstellt.
Mit einem Bauartprüf- oder Bauartzulassungszertifikat kann der Hersteller oder seinen autorisierten Vertreter eine Waage under dem geregelten gemäss dem Modul D oder Modul F in Verkehr bringen.
Schematische Darstellung

Ablauf
Anmeldung
Die Anmeldung für eine Bauartprüfung geht über die Zertifizierungsstelle METAS-Cert
Offerte
Auf Grund des erhaltenen Dossiers und in Zusammenarbeit mit dem Labor Waagen stellt die Zertifizierungsstelle eine Offerte für das Modul B aus.
Bauartprüfzertifikat / Bauartzulassungszertifikat
Nach erfolgreichen Abschluss der Prüfungen wird ein Bauartprüfzertifikat oder Bauartzulassungszertifikat ausgestellt welcher in der Schweiz, in allen EU-Länder und der Türkei gültig ist.
OIML Zertifikat
Alle Prüfungen dieses Moduls werden nach den OIML Leitfäden durchgeführt, auf Anfrage kann ein OIML Zertifikat ausgestellt werden.
1 Die Verordnung des EJPD vom 16. April über die NSW ist die Transkription im Schweizerrecht der Europäische Richtlinie 90/384/EWG über nichtselbsttätigen Waagen und verwendet eine andere Terminologie als die Messmittelverordnung vom 12. Februar 2006 welche eine Transkription im Schweizerrecht ist der Europäischen Richtlinie 2004/22/EG (MID). Die Prozedur ist aber gleich für beide Verordnungen.
SW Selbsttätige Waage
NSW Nichtselbsttätige Waage
