Neue Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung
Die vollständig überarbeitete Verordnung des EJPD über Messmittel für Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachungen im Strassenverkehr (Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung; SR 941.261) ist seit dem 31. März 2009 in Kraft.
Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Geräte zur Geschwindigkeitsmessung und neu auch zur Erkennung von Rotlichtübertretungen. Dazu gehören auch die Anforderungen an die Messunsicherheit (ein Mass für die Genauigkeit eines Messgeräts) der verschiedenen Messmittel. Bis anhin wurden bei Messmitteln, die auf unterschiedlichen Techniken beruhen (zum Beispiel Radar- oder Lasermessgeräte), unterschiedliche Anforderungen an die Messunsicherheit gestellt. Nach dem heutigen Stand der Technik sind diese unterschiedlichen Anforderungen bei gleicher Anwendung aus messtechnischer Sicht nicht mehr begründbar. Deshalb wurden die messtechnischen Anforderungen vereinheitlicht.
Die Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung berücksichtigt den technischen Stand der heute im Betrieb stehenden Geschwindigkeitsmessgeräte. Ihre technischen Anforderungen richten sich primär an Hersteller und Eichstellen solcher Geräte.
Bei der Anwendung von Geschwindigkeitsmessmitteln gibt es weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen, insbesondere die bei der Ahndung anzuwendenden Sicherheitsmargen. Diese liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Strassen (ASTRA). Diese Fachbehörde regelt die Anwendung von Messmitteln durch die Polizei und legt die erforderliche Präzision fest. Dabei stützt sie sich auf technische, praktische und rechtliche Rahmenbedingungen.
Bern-Wabern, 31. März 2009
