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Rechtliche Grundlagen
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Gesetzliche RegelungenGeschwindigkeitsmessmittel für den Strassenverkehr unterliegen der Zulassungs- und Eichpflicht. Die gesetzlichen Bestimmungen sind allgemein in der Messmittelverordnung vom 15. Februar 2006 und speziell in der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung vom 28. November 2008 geregelt. Letztere enthält insbesondere die Rahmenbedingungen für die Zulassung, Eichung, Revision und die messtechnischen Anforderungen. Der praktische Einsatz der Messmittel bei Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr ist in einer technischen Weisung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation geregelt. Die Verordnungen und Departementsweisungen werden ergänzt durch die vom METAS erlassenen Weisungen über Geschwindigkeitsmessmittel vom 12. Januar 2009. Verordnungen und Departements-Weisungen
Weisungen und Merkblätter von METAS
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