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Für amtliche Geschwindigkeitskontrollen stehen der Polizei seit Jahren technisch ausgereifte, auf verschiedenen Messprinzipien basierende Geschwindigkeitsmessgeräte zur Verfügung. Auch wenn die Messgeräte und -verfahren sehr ausgeklügelt sind, stellt sich doch stets die Frage nach der Zuverlässigkeit der gemessenen Geschwindigkeitswerte und deren sichere Zuordnung zum gemessenen Fahrzeug. Eine falsche Geschwindigkeitsmessung könnte dazu führen, dass ein Fahrzeuglenker zu einer ungerechtfertigten Busse oder sogar zur Abgabe des Führerausweises verurteilt wird.

Die Aufgabe des Labors für Geschwindigkeits- und Überwachungsmessmittel für den Strassenverkehr besteht darin, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit aller für den amtlichen Einsatz zur Verfügung stehenden Messmittel über deren gesamte Lebensdauer sicherzustellen. Die rechtlichen Grundlagen dazu sind im Bundesgesetz über das Messwesen, in der Verordnung über die Qualifizierung von Messmitteln (Eichverordnung) und in den Weisungen über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr festgelegt.

Aufgabenbereich

  • Bauartprüfungen und Zulassungen von:
    • Geschwindigkeitsmessmitteln für amtliche Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei
    • Geschwindigkeitsmessmitteln für die technische Prüfung von Geschwindigkeitsmessern durch die kantonalen Strassenverkehrsämter
    • Rotlichtüberwachungsanlagen
  • Überwachung der Eichdienste
  • Erstellen von Gutachten für Gerichtsbehörden
  • Mitarbeit bei der Erstellung rechtlicher Grundlagen
  • Beratung der verschieden Polizeikorps
  • Internationale Zusammenarbeit
  • Entwicklung von Prüfmethoden