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Häufige Fragen

  • Dürfen an lichttechnischen Einrichtungen von Fahrzeugen Änderungen vorgenommen werden?
  • Was ist bei der Änderung der Motorhaube zu beachten?
  • Wer kann eine Bauartprüfung für lichttechnische Einrichtungen nach nationalen Vorschriften beantragen?
  • Werden Gutachten von ausländischen Institutionen (z. B. TÜV) anerkannt?
  • Welcher Unterschied besteht zwischen einem Konformitätszertifikat und einer Konformitätsbeglaubigung?
  • Darf eine Folie oder ein Blendschutzstreifen auf die Windschutzscheibe aufgeklebt werden?
  • Wird die vorgeschriebene Lichtdurchlässigkeit eingehalten, wenn eine Tönungsfolie an vorderen Seitenscheiben aufgeklebt wird?
  • Dürfen transparente, farblose Folien an vorderen Seitenscheiben aufgeklebt werden?

Dürfen an lichttechnischen Einrichtungen von Fahrzeugen Änderungen vorgenommen werden?

Mit der Modifikation einer lichttechnischen Einrichtungen erlischt die Typengenehmigung. Daher muss durch eine autorisierte Stelle nachgewiesen werden, dass die technischen Eigenschaften der betroffenen Einrichtung noch den Vorschriften entsprechen.

Was ist bei der Änderung der Motorhaube zu beachten?

Eine lichttechnische Überprüfung ist notwendig, wenn die Leuchtflächen der Scheinwerfer, Standlichter oder Richtungsblinker teilweise bedeckt werden.

Wer kann eine Bauartprüfung für lichttechnische Einrichtungen nach nationalen Vorschriften beantragen?

Personen oder Firmen mit Sitz in der Schweiz können Bauartprüfungen nach nationalen Vorschriften beantragen (Antragsformular). Sind die technischen Anforderungen erfüllt, werden Konformitätszertifikate oder Beglaubigungen ausgestellt.

Werden Gutachten von anderen Institutionen (z. B. TÜV) anerkannt?

Gutachen anderer Prüfstellen werden durch METAS beglaubigt, sofern sie von einer autorisierten Prüfstelle stammen, genügend Einzelheiten über die durchgeführte Prüfung enthalten und in vollständiger Ausführung vorliegen.

Welcher Unterschied besteht zwischen einem Konformitätszertifikat und einer Konformitätsbeglaubigung?

Beide Dokumente bescheinigen, dass der geprüfte Gegenstand den schweizerischen Vorschriften entspricht. Ein Konformitätszertifikat von METAS kann zusätzlich Ergebnisse der durchgeführten Bauartprüfung enthalten. Die Konformitätsbeglaubigung bestätigt die Richtigkeit technischer Gutachten anderer Prüfinstitute.

Darf die Windschutzscheibe mit einer Folie oder einem Blendschutzstreifen beklebt werden?

Nein. Die Windschutzscheibe darf weder mit einer Folie noch mit einem Blendschutzstreifen versehen werden. Erlaubt ist lediglich das Anbringen der Autobahnvignette.

Wird die vorgeschriebene Lichtdurchlässigkeit eingehalten, wenn eine Tönungsfolie an vorderen Seitenscheiben aufgeklebt wird?

Nein. In der Regel werden die Scheiben vom Hersteller bereits mit einer Tönung versehen. Dadurch verringert sich der visuelle Transmissionsgrad bereits auf 70 % bis 80 %. Käme darauf noch eine Folie mit Tönungseffekt, wäre die vorgeschriebene Lichtdurchlässigkeit von 70 % nicht mehr gewährleistet.

Dürfen transparente, farblose Folien an vorderen Seitenscheiben aufgeklebt werden?

Transparente, farblose Folien dürfen an vorderen Seitenscheiben angebracht werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass eine verzerrungsfreie Sicht gewährleistet ist und der visuelle Transmissionsgrad noch mindestens 70 % beträgt.