Die vom Bundesrat erlassene Strahlenschutzverordnung verlangt, dass die zur Kontrolle der Strahlentherapieanlagen eingesetzten ortsunabhängigen Referenzmesssysteme regelmässig durch METAS geeicht und dabei auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden.
METAS verfügt über einen Elektronenbeschleuniger (4 bis 22 MeV), einen Co-60 Gammastrahler und einer Bestrahlungsanlage weicher Röntgenstrahlen bis 100 kV. Mit dem Elektronenbeschleuniger können Photonen und Elektronen Strahlungsfelder unterschiedlicher Strahlqualitäten (Energien) erzeugt werden. Zur Bestimmung des Wasserenergiedosis-Kalibrierkoeffizienten eines Kundendosimeters, wird dieses in einem Wasserphantom unter definierten Bedingungen mit einem Sekundärnormal der METAS verglichen.
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