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Ionisierende Strahlung und Radioaktivität

Wegen der Bedeutung der ionisierenden Strahlung für die Gesundheit und für die Umwelt, hat der Bundesrat die Strahlenschutzverordnung erlassen. Darin wird festgelegt, dass Geräte zur Messung ioniserender Strahlung regelmässig überprüft werden müssen. Diese Aufgabe wird dem METAS oder den von ihm anerkannten Eichstellen übertragen.

METAS selber prüft Therapiedosimeter von Bestrahlungsanlagen hoher Energie und verfügt über die dazu notwendige Infrastruktur. Als Strahlungsquellen werden ein Elektronenbeschleuniger (für hoch energetische Elektronen- und Photonenstrahlung) und ein Gamma-Strahler (Co-60) eingesetzt.

Zur Realisierung der absorbierten Dosis in Wasser unterhält das Labor zwei Primärnormale: Wasserkalorimetrie und Fricke Dosimetrie, und zur Bestimmung der absorbierten Dosis in Luft ein Luftkerma Primärnormal. In beiden Fällen wird die Dosis in der SI-Einheit Gray (Gy = J/kg) angegeben. Mit diesen Primärnormalen werden die Sekundärnormale (Ionisationskammern) kalibriert, welche zur Bestimmung der Kalibrierkoeffizienten der Kunden Therapiedosimeter dienen. Die Primärnormale werden regelmässig in internationalen Messvergleichen überprüft.

 

Dienstleistungen

  • Eichungen von Therapiedosimeter für hochenergie Photon und Elektronen (4 bis 22 MeV)
  • Eichungen von Therapiedosimeter für Co-60 Gamma Strahlung
  • Eichungen von Therapiedosimeter für weiche Röntgen bis 100 kV
METAS hat die folgenden Stellen zur Prüfung von Messgeräten ionisierender Strahlung beauftragt:

Radioaktivität:

Das Institut de Radiophysique Appliquée (IRA)  in Lausanne ist beauftragt die SI-Einheit Becquerel (Bq) zu realisieren und weiterzugeben.

Eichstellen für Ionisierende Strahlung

Drei Eichstellen sind vom METAS anerkannt zur Eichung von Radiodiagnostikdosimeter, Oberflächenkontaminationsmonitoren, Ortsdosisleistungsmessgeräte und Aktivimeter medizinischer Nuklide.