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Atemalkoholtestgeräte

Die Fachleute des Labors Gasanalytik prüfen und eichen Atemalkoholtestgeräte, welche zur Feststellung der Missachtung eines Alkoholverbotes, der Überschreitung der erlaubten Blut- bzw. Atemalkoholkonzentrationen, der Angetrunkenheit und der Dienstfähigkeit im Strassen-, Eisenbahn-, Schiffs- und Flugverkehr eingesetzt werden.

Die Prüfung und Eichung von Atemalkoholtestgeräten erfolgt mit einem "feuchten" Ethanol-Luft-Gemisch bei 34 °C, das optimal der ausgeatmeten Luft eines Menschen entspricht. 

Die Rückverfolgbarkeit der am METAS gemäss der OIML-Empfehlung R 126 aufgebauten Referenzmethode "Bubble train" auf internationale anerkannte Referenzwerte erfolgt über die Formel von Dubowski:

CPrüfgas [mg/L] = CLösung [mg/L] · 0.04145 · e (0.06583 · t [°C]).

Ab dem 1.1.2012 muss jedes für amtliche Kontrollen verwendete Atemalkoholtestgerät bei drei Konzentrationen geeicht werden. Die verwendeten Atemalkoholkonzentrationen entsprechen umgerechneten Blutalkoholgehalten von 0.10 ‰, 0.50 ‰ und 0.80 ‰.