Federal Administration admin.ch
Federal Department of Justice and Police FDJP
Federal Office of Metrology METAS
quick search

Baumaschinen

Im Rahmen lufthygienischer Massnahmen verlangt die Baustellenrichtlinie bei grösseren Baustellen, dass die Emissionen von Baumaschinen mit Partikelfiltern reduziert werden. Die Überwachung der Filtereffizienz erfolgt durch eine periodische Messung der Rauchtrübung. Zudem wird bei Dieselmotoren mit Partikelfiltern eine Untersuchung der gasförmigen Abgaskomponenten empfohlen.

Die Kontrolle der Rauchemissionen an Baumaschinen mit und ohne Partikelfilter erfolgt bis anhin mit den gleichen Trübungsmessgeräten, wie sie bei Motorfahrzeugen eingesetzt werden. Mit Trübungsmessgeräten wird die Schwärzung des Rauchs bei der freien Beschleunigung des Dieselmotors gemessen (Abgasmessgeräte für Benzin- und Dieselfahrzeuge).

Für eine eingehendere Kontrolle der gasförmigen Luftschadstoffen wird eine Messung mit Abgasmesseräten für Baumaschinen empfohlen. Diese Messung dient dazu, die Motoren optimal einzustellen und ihre Abgasemissionen umfassend zu dokumentieren.Da die Abgase aus Dieselmotoren sich von denen aus Benzinmotoren unterscheiden, sollten für Dieselabgase optimierte Geräte eingesetzt werden (® Abgasmessgeräte für Baumaschinen). Bis anhin sind keine Abgasmessgeräte zur Messung der Gaskomponenten durch METAS geprüft worden.

 

Revision der Verordnung über Abgasmessgeräte für Verbrennungsmotoren (VAMV)

Die Trübungsmessgeräte für die periodische Nachkontrolle der Baumaschinen sollen nun durch empfindlichere Nanopartikel-Messmittel ersetzt werden. Dazu wird die „Nanopartikel-Messmittel für Verbrennungsmotoren“ als zusätzliche Gerätekategorie in der Verordnung des EJPD über Abgasmessmittel für Verbrennungsmotoren vom 19. März 2006 (SR 941.242) eingeführt. Der Entwurf dieser Änderungen wurde 2010 zur Stellungnahme aufgelegt (provisorische Dokumente in der Spalte rechts Rubrik „VAMV“). Die Verordnung befindet sich derzeit bundesintern in Bearbeitung.