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Kontrolle der Messmittel

 

Messmittel, welche gesetzlich geregelt sind, werden einem dreifachen Kontrollmechanismus unterworfen:

  • Marktüberwachung
  • Prüfung der Messbeständigkeit (z. B. Nacheichung)
  • Nachschau

Die Tabelle gibt eine Übersicht der Kontrolltätigkeiten entsprechend dem Lebenszyklus der zum Einsatz gelangten Messmittel:

                            

Marktüberwachung

Prüfung der  Messbeständigkeit

Nachschau                 

Kontrolle, ob die in Verkehr gebrachten Messmittel sowie die angewandten Konformitäts-bewertungsverfahren den Vorschriften entsprechen.

Kontrolle von Fertigpackungen

Prüfung (z. B. durch Nacheichung), dass die messtechnischen Eigenschaften der eingesetzten Messmittel während ihrer Einsatzdauer erhalten bleiben.

Regelmässige Kontrolle beim Verwender, ob der Einsatz der Messmittel gemäss den Vorschriften erfolgt.

>> Neue Instrumente und
     Fertigpackungen

>> Instrumente und
    Methoden  im Einsatz

>> Verwender und
     Einsatz der Messmittel

 

Für die Kontrollen der Messmittel sind in der Schweiz folgende Vollzugsorgane verantwortlich:

  • Kantonale Eichämter
  • Ermächtigte Eichstellen
  • METAS