Eine Fertigpackung ist die Menge einer Ware, die in Abwesenheit des Käufers abgemessen und abgepackt wurde. Eine Fertigpackung umfasst im Allgemeinen die Ware und ihre individuelle Umhüllung, in welcher sie verpackt ist. Eine Fertigpackung kann auch ohne individuelle Umhüllung bestehen (z.B. Brote).
Man unterscheidet Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge...
... und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmengen (sog. Zufallspackungen)
Die Hersteller von Fertigpackungen sind rechtlich verpflichtet beim Verkauf von Waren das Nettogewicht der Waren anzugeben. Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet die Deklarationsverordnungvom 8. Juni 1998 (SR 941.281). Diese Verordnung wird revidiert. Zurzeit findet gerade das Anhörungsverfahren zur Revision dieser Verordnung statt (Informationen zur Anhörung).
Für Kontrollen und Marktüberwachung der Fertigpackungen sind die kantonalen Eichämter zuständig.