Schutz von Mensch und Umwelt; Dienstleistung für Gesellschaft und Wirtschaft
Mit der technischen Entwicklung sind heute Schutzbestimmungen in Bereichen wie Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Handel unumgänglich geworden. Im Gesundheitsbereich ist sicheres und zuverlässiges Messen entscheidend für die richtige Diagnose und Therapie. Die Sicherheit im Strassenverkehr, am Arbeitsplatz und in vielen andern Bereichen bedingen eindeutige Vorschriften und deren Überprüfung mittels zuverlässiger Messungen. Umweltschutzmassnahmen setzen genaue Bestimmungen von Schadstoffen in Erde, Luft und Wasser voraus. Die Aufsicht über die Messmittel und deren Einsatz sichern den redlichen Handel mit Gütern.
|

|
Die Gesetzliche Metrologie schafft die Voraussetzungen, dass Handelshemmnisse abgebaut und die schweizerischen Prüfresultate und Zertifikate international anerkannt werden. Dazu müssen die gesetzlichen Anforderungen und die technischen Normen sowie die Prüf- und Überwachungsverfahren mit unseren wichtigsten Handelspartnern abgestimmt sein, und die Messungen von fachkompetenten Stellen nachweisbar richtig durchgeführt werden.
Das Bundesamt für Metrologie METAS ist die Fachbehörde des Bundes für Messwesen (Organisationsverordnung für das EJPD, Art. 19, Abs. 1). |
|