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Messgeräte für die Schallmessung
bestehen aus einem Mikrophon, welches den Schalldruck in ein
elektrisches Signal wandelt, und einer nachgeschalteten Elektronik
für die Signalaufbereitung und Messwertanzeige. Ein Gerät, das diese
beiden Funktionen vereinigt, ist bereits ein einfacher
Schallpegelmesser. Geräte, welche über zusätzliche Funktionen zur
zeitlichen Mittelwertbildung verfügen, werden als sog. integrierende
Schallpegelmesser bezeichnet. Oft interessiert bei Schallmessungen
zudem die Zusammensetzung der Geräusche aus den verschiedenen
Frequenzanteilen. Für diese Messung werden Terz- und Oktavfilter
eingesetzt. Schallanalysatoren schliesslich sind Geräte, welche die
oben genannten Funktionen und noch zusätzliche Eigenschaften in
einem Gerät vereinigen. Zur Kalibrierung der akustischen
Messeinrichtungen werden von den Anwendern Tonquellen (Kalibratoren)
eingesetzt, welche bei einer oder mehreren Frequenzen definierte,
konstante Schalldruckpegel abgeben.
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Bauartprüfung und Eichung
Messgeräte für akustische Messungen werden hauptsächlich für
die Lärmbekämpfung, für die Produktekontrolle und für die Messung
des menschlichen Hörvermögens benötigt. Geräte, welche im amtlichen
Sinne verwendet werden, das heisst bei der Umsetzung der
Bundesverordnungen, müssen internationalen Anforderungen genügen.
METAS prüft solche Geräte oder übernimmt die Prüfresultate
äquivalenter ausländischer Laboratorien. Genügen die Prüfresultate
den Anforderungen, so stellt METAS für den entsprechenden Gerätetyp
(Bauart) das Konformitätszertifikat aus. Schallmessgeräte müssen
zudem vor ihrer Inbetriebnahme (Ersteichung) und danach alle 2 Jahre
geeicht werden. Die Eichungen erfolgen bei einer ermächtigten
Eichstelle oder bei METAS.
Ein Merkblatt des Akustik-Labors
gibt Auskunft über die amtliche Zulassung und Eichung und enthält
eine Liste der zugelassenen, verfügbaren Schallpegelmessgeräten.
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