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Bundesamt für Metrologie METAS
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Schallmessgeräte

Messgeräte für die Schallmessung bestehen aus einem Mikrophon, welches den Schalldruck in ein elektrisches Signal wandelt, und einer nachgeschalteten Elektronik für die Signalaufbereitung und Messwertanzeige. Ein Gerät, das diese beiden Funktionen vereinigt, ist bereits ein einfacher Schallpegelmesser. Geräte, welche über zusätzliche Funktionen zur zeitlichen Mittelwertbildung verfügen, werden als sog. integrierende Schallpegelmesser bezeichnet. Oft interessiert bei Schallmessungen zudem die Zusammensetzung der Geräusche aus den verschiedenen Frequenzanteilen. Für diese Messung werden Terz- und Oktavfilter eingesetzt. Schallanalysatoren schliesslich sind Geräte, welche die oben genannten Funktionen und noch zusätzliche Eigenschaften in einem Gerät vereinigen. Zur Kalibrierung der akustischen Messeinrichtungen werden von den Anwendern Tonquellen (Kalibratoren) eingesetzt, welche bei einer oder mehreren Frequenzen definierte, konstante Schalldruckpegel abgeben.

Bauartprüfung und Eichung

Messgeräte für akustische Messungen werden hauptsächlich für die Lärmbekämpfung, für die Produktekontrolle und für die Messung des menschlichen Hörvermögens benötigt. Geräte, welche im amtlichen Sinne verwendet werden, das heisst bei der Umsetzung der Bundesverordnungen, müssen internationalen Anforderungen genügen. METAS prüft solche Geräte oder übernimmt die Prüfresultate äquivalenter ausländischer Laboratorien. Genügen die Prüfresultate den Anforderungen, so stellt METAS für den entsprechenden Gerätetyp (Bauart) das Konformitätszertifikat aus. Schallmessgeräte müssen zudem vor ihrer Inbetriebnahme (Ersteichung) und danach alle 2 Jahre geeicht werden. Die Eichungen erfolgen bei einer ermächtigten Eichstelle oder bei METAS.


Ein Merkblatt des Akustik-Labors gibt Auskunft über die amtliche Zulassung und Eichung und enthält eine Liste der zugelassenen, verfügbaren Schallpegelmessgeräten.