AudiometrieDie Prüfung des menschlichen Hörvermögens wird hauptsächlich mit sogenannten Audiometern durchgeführt. Das Audiometer ist ein Gerät, welches Töne und Geräusche unterschiedlicher Frequenz (Tonhöhe) und Lautstärke erzeugt. Diese Signale werden den Patienten über Kopfhörer oder Lautsprecher mittels Luftleitung (Übertragung des Schalls zum Innenohr durch die Luft) oder mittels Knochenleitung (Übertragung zum Innenohr durch den Schädel) zugeleitet. Dieselbe Messausrüstung findet auch Verwendung zur Überprüfung des Verstehvermögens von Sprache mittels sogenannter Wörterlisten. Um sicherstellen zu können, dass in Spitälern, bei Expertenärzten aber auch bei Hörgeräte-Akustikern die gleichen Referenzmasse verwendet werden, hatten die Schweizerische Gesellschaft für Otorhinolaryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (ORL), das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und METAS 1993 eine freiwillige Vereinbarung getroffen, welche die technisch-audiologische Ausrüstung der vom BSV anerkannten ORL-Expertenärzte einer periodischen Kontrolle unterstellte. Diese periodische Kontrolle erhöht die Messsicherheit und gewährleistet dem Konsumenten, dass das Hörvermögen nur mit regelmässig gewarteten und technisch einwandfreien Messeinrichtungen geprüft wird. Diese Regelung wurde von den interessierten Kreisen als sinnvoll und zweckmässig beurteilt. Seit dem 1. April 2010 sind die (unveränderten) Anforderungen an Audiometer und Hörprüfkabinen in der Audiometrieverordnung festgelegt. Die periodische Überprüfung von technisch-audiologischen Ausrüstungen in der Schweiz wird durch vom METAS ermächtigte Eichstellen nach international anerkannten Normen vorgenommen. Diese benötigen neben Messgeräten für die Schallmessung zusätzlich verschiedene Ohrnachbildungen, welche die Luftschall- und Körperschallübertragung zum menschlichen Ohr simulieren (sog. künstliche Ohren). Es existieren dafür zwei Kuppler für die Luftleitung und ein mechanischer Kuppler für die Knochenleitung. Diese Instrumentierung wird durch das METAS kalibriert. |
