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Brutto für netto

Lebensmittel, die nicht vorverpackt sind, werden in Gegenwart des Käufers oder der Käuferin gewogen. Immer wieder sind Beschwerden darüber zu hören, bei teureren Lebensmitteln wie Fleisch, Wurstwaren oder Käse werde Verpackungsmaterial mitgewogen und zum Grundpreis der Ware verrechnet.

 

Brutto für netto?

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Waagen in Selbstbedienung

Vorverpackte Waren

Gesetzliche Vorschriften

Wie wird richtig gewogen?

 

 Fachbroschüre Brutto für netto