Brutto für netto
Lebensmittel, die nicht vorverpackt sind, werden in Gegenwart des Käufers oder der Käuferin gewogen. Immer wieder sind Beschwerden darüber zu hören, bei teureren Lebensmitteln wie Fleisch, Wurstwaren oder Käse werde Verpackungsmaterial mitgewogen und zum Grundpreis der Ware verrechnet.
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Fachbroschüre Brutto für netto
