Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Metrologie METAS
Schnellsuche

Mehr Selbstständigkeit für das METAS: Botschaft verabschiedet

Bern, 27.10.2010 - Der Bundesrat hat die Botschaft über das Messwesen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Bundesamt für Metrologie (METAS) soll mehr Selbstständigkeit erhalten, um seine Aufgaben effizienter erfüllen zu können. Der Bundesrat hat am Mittwoch die dafür erforderlichen Gesetzesrevisionen ans Parlament überwiesen. Er setzt damit seinen Bericht zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (Corporate-Governance-Bericht) im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) um. Die Auslagerung ist auch Teil der Aufgabenüberprüfung (AÜP) des Bundes.

Das für den Aufbau und den Unterhalt der metrologischen Infrastruktur der Schweiz verantwortliche Bundesamt für Metrologie (METAS) wird heute als sogenanntes FLAG-Amt (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget) geführt. Seine Aufgaben und Strukturen werden im Wesentlichen durch den Markt und weniger durch die Politik beeinflusst. Indem das Amt Masseinheiten an Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft weitergibt, erbringt es hauptsächlich Dienstleistungen mit Monopolcharakter. Dabei sind Kunden des METAS zu einem grossen Teil frei, diese Dienstleistungen bei ausländischen Metrologieinstituten zu beziehen.

Die Herausforderungen des METAS bedingen eine flexible Organisationsform. Gleichzeitig legt es die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des für das Messwesen verantwortlichen Amtes nahe, nicht auf die Anbindung an den Staat zu verzichten. Beide Ziele können durch die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechnung erreicht werden. Die Anpassung der Organisationsstruktur erfordert eine Totalrevision des Bundesgesetzes über das Messwesen.

Die Totalrevision schafft zudem die Grundlagen für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch den Bundesrat sowie für die Unterstützung internationaler Forschungsprogramme. Ferner werden das Zeitgesetz aufgehoben und dessen Bestimmungen in das Messgesetz integriert. Die Totalrevision ändert nichts an den Aufgaben des METAS. Das Personal bleibt dem Bundespersonalgesetz unterstellt.

Der Entwurf des totalrevidierten Messgesetzes wurde von Mitte April bis Ende Juli in eine Vernehmlassung gegeben. Der Vorentwurf wurde von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt.

Der Übersichtlichkeit halber wurde die Vorlage zweigeteilt in metrologische und organisatorische Vorschriften, das heisst in ein Bundesgesetz über das Messwesen (Messgesetz) und ein Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie.

Die Dokumente zu dieser Medienmitteilung finden Sie auf der Website des EJPD

Kontakt / Rückfragen
Christian Bock, Direktor, Bundesamt für Metrologie, Tel. +41 31 323 32 01