Transparente Mengen- und Preisangaben im Detailhandel
Die Konsumentinnen und Konsumenten benötigen klare Marktinformationen. Sie können Produkte nur vergleichen, wenn die Mengen und Preise richtig angeschrieben sind. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und das Bundesamt für Metrologie (METAS) haben die Broschüre «Korrekte Mengen- und Preisangaben» erarbeitet. Sie schafft Klarheit und ist kostenlos erhältlich.
Täglich gehen Waren für Millionen von Franken über den Ladentisch. Ein Teil dieser Produkte wird beim Offenverkauf abgewogen und mit dem Preis versehen. Bei einem weiteren Teil werden Gewicht und Preis bei Waagen in Selbstbedienung bestimmt. Fertigpackungen werden in Abwesenheit des Käufers oder der Käuferin vorverpackt und mit den nötigen Verkaufsangaben gekennzeichnet.
Transparenz und Vergleichbarkeit
Transparenz und
Vergleichbarkeit von Preisen und Mengen sind die Grundlage für eine
funktionierende Marktwirtschaft. Die neue Broschüre unterstützt den Detailhandel
im Alltag bei Fragen zum Thema Mengen und Preise und verschafft den
Konsumentinnen und Konsumenten eine Übersicht. Das SECO und das METAS wollen mit
dem neuen Hilfsmittel auch die Ausbildungsstätten der Branchen und die
Branchenverbände erreichen sowie die kantonalen Fachstellen und Vollzugsbehörden
(z. B. kantonale Fachstellen für das Messwesen / Eichämter) bei der
Durchsetzung der Mengen- und Preisanschrift stärken. Ferner soll die Broschüre
zu einem besseren Schutz der verantwortungsvoll handelnden Anbieter im
Detailhandel beitragen und diejenigen, welche die Mengen und Preise ihrer Waren
schlecht oder nicht anschreiben, sensibilisieren.
Nettomenge massgebend
Der Grundsatz beim Verkauf von
Waren ist klar: Der Verkauf muss nach der Nettomenge erfolgen, das heisst ohne
das Gewicht der Verpackung. Viele Waren werden in Abwesenheit des Käufers oder
der Käuferin vorverpackt (Fertigpackungen). Sowohl bei Fertigpackungen mit
vorgegebener Füllmenge wie 1 L Milch oder 500 g Teigwaren als auch bei
individuell abgemessenen und deklarierten Fertigpackungen, etwa vorverpackte
Fleischwaren, muss der Verkauf nach der Nettomenge erfolgen und der Preis
entsprechend angegeben werden. Die kantonalen Eichmeister prüfen bei Herstellern
und Importeuren jährlich einmal stichprobenweise die Mengen- und Preisangaben
auf den Fertigpackungen. Ziel dieser Prüfungen und weiterer Kontrollen an
Verkaufspunkten ist es, Konsumenten und Konsumentinnen vor unterfüllten
Fertigpackungen sowie die redlichen Produzenten und Importeuren vor unlauterem
Wettbewerb zu schützen.
Zuständigkeiten
Das SECO
ist zuständig für die Aufsicht über den Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung
(PBV) in den Kantonen. Es ist das Bindeglied zu den Branchen, den
Konsumentenorganisationen und zur Wirtschaft. Das METAS ist die Fachbehörde
des Bundes für das Messwesen. Unter anderem ist es verantwortlich für die
Aufsicht über den Vollzug im gesetzlichen Messwesen, an dem 49 kantonale
Eichämter und 76 private Eichstellen beteiligt sind.
Kontakte
Preisbekanntgabe:
Dr.
Guido Sutter, SECO, Leiter Ressort Recht, Tel. +41 31 322 28 14,
guido.sutter@seco.admin.ch.
Messtechnischer Vollzug:
Dr. Hans-Peter Vaterlaus, METAS, Stv.
Chef der Sektion Gesetzliche Metrologie, Tel. +41 31 32 33 304,
hans-peter.vaterlaus@metas.ch.
