Sommerzeit
Uhren vorwärts drehen!
Wer nicht über funkgesteuerte Uhren verfügt, kann sich auf einfache Weise merken, wie nächsten Sonntag die Umstellung auf Sommerzeit zu geschehen hat: Es gilt, die Zeiger um eine Stunde vorwärts zu drehen! Die Sonne wird also am Morgen eine Stunde später aufgehen; dafür bleibt es aber am Abend umso länger hell.
Als Gedankenstütze eignet sich in der nördlichen Hemisphäre die folgende «Eselsbrücke»: Im Frühling, wo alles zu spriessen beginnt, gehts um eine Stunde vorwärts. Im Herbst, wo sich die Natur auf den «Winterschlaf» vorbereitet, geht alles langsamer, sind die Uhren also um eine Stunde zurückzudrehen.
Am kommenden Sonntag ist es wieder soweit: Um 2:00 Uhr wird die Zeit auf 3:00 Uhr vorgerückt. Für rund sieben Monate gilt in der Schweiz die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ), bevor am Sonntag, 26. Oktober, wieder auf mitteleuropäische Zeit (MEZ) zurückgestellt wird. Dies teilt das Bundesamt für Metrologie (METAS) mit, das unter anderem für die Realisierung und den internationalen Abgleich der offiziellen Schweizer Zeit sowie ihre Verbreitung zuständig ist.
Wechselvolle Geschichte der Sommerzeit
Während des zweiten Weltkrieges wurde in der Schweiz zum
ersten Mal die Zeit umgestellt: In den Jahren 1941 und 1942 galt von anfangs Mai
bis anfangs Oktober die Sommerzeit (englisch Daylight Saving Time). Der
Hauptgrund war das Energiesparen. Von 1981 bis 1995 dauerte die Sommerzeit vom
letzten Märzsonntag bis zum letzten Septembersonntag. Seit 1996 erfolgt die
Rückstellung am letzten Sonntag im Oktober.
1980 trat in der EU die erste Richtlinie zur Regelung der Sommerzeit in Kraft. Sie legte den Beginn der Sommerzeit auf den ersten Sonntag im März fest. Für das Ende der Sommerzeit gab es zwei Daten: für die Staaten auf dem Kontinent den letzten Sonntag im September, für die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Republik Irland der vierte Sonntag im Oktober. Seit 1996 gelten für beide Zeitumstellungen die gleichen Daten: Die Sommerzeit dauert vom letzten Sonntag im März bis zum letzten Sonntag im Oktober.
Das Zeitgesetz von 1980 ermächtigt den Bundesrat, den jeweiligen Umstellungszeitpunkt in Übereinstimmung mit den umliegenden Ländern festzulegen. Die entsprechende Verordnung bestimmt, dass die Sommerzeit in der Schweiz für den gleichen Zeitraum gilt wie in der EU. Damit ist sichergestellt, dass die Uhren in der Schweiz die gleiche Zeit wie ihre Nachbarstaaten anzeigen.
Die USA ticken anders
2005
beschloss der Kongress in Washington, die Sommerzeit ab 2007 um drei Wochen auf
den zweiten Sonntag im März vorzuziehen. Enden wird sie eine Woche später als
bisher, nämlich am ersten Sonntag im November. Von dieser Massnahme erwartet der
Kongress, dass Energie gespart und ein Beitrag zum Schutz des Weltklimas
erbracht wird.

Legende zu Bild Atomuhren
Das Bundesamt für Metrologie (METAS) trägt mit seinen
Atomuhren zur Ermittlung der koordinierten Weltzeit bei. Daraus leitet es die
offizielle Schweizer Zeit ab und verbreitet sie via Internet (
www.official-time.ch) und über den
Langwellensender HBG in Prangins (VD).
Kontakt
Christian Antener, Leiter Fachkommunikation und Promotion
Bundesamt für Metrologie METAS, Lindenweg 50, 3003 Bern-Wabern
Tel. +41 31 32 33 489, christian.antener@metas.ch
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